Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat eine Änderung des Pragser Bauleitplanes beschlossen. Es geht um den Parkplatz am See, dessen Fläche reduziert wird.
Im Bauleitplan der Gemeinde Prags darf eine Fläche im Bereich des Pragser Wildsees umgewidmet werden. Damit sind die raumordnerischen Voraussetzungen für diesen Parkplatzes gegeben. Die Landesregierung hat heute dem Beschluss der Gemeinde Prags zur Erweiterung einer bestehenden touristischen Zone grundsätzlich zugestimmt; sie hat sich das Gutachten der Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung zu eigen gemacht, das Verträglichkeitsgutachten Natura 2000 berücksichtigt und somit einige Änderungen gegenüber dem Ratsentscheid beschlossen.
So wurden nicht wie ursprünglich vom Gemeindeausschuss beantragt rund drei Hektar Fläche sondern nur 13.000 Quadratmeter umgewidmet. Nicht umgewidmet werden darf der südliche Bereich. Die 2600 Quadratmeter umfassende Fläche, die als Straße und als Wendehammer benötigt wird, soll nicht in eine Zone für touristische Anlagen umgewidmet, sondern als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen werden.
Mit ihrem Beschluss bestätigt die Landesregierung auch die Neuerungen der Durchführungsbestimmung zum Bauleitplan: Trotz der Umwidmung darf das Bauvolumen somit nur um maximal 1300 Kubikmeter erhöht werden. Hinzu kommt ein Verbot des ungeregelten Parkens im Wald und in Seenähe. Schließlich wird die Gemeinde aufgefordert, den Durchführungsplan und das vorgeschriebene Verkehrkonzept vorzulegen. Die von der Landesregierung heute auf Vorschlag von Landesrat Richard Theiner genehmigte Bauleitplanänderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Der Beschluss fiel heute im Rahmen einer außerordentlichen Regierungssitzung. Dabei hat sich die Landesregierung in erster Linie mit dem Haushaltsentwurf für das kommende Jahr 2017 befasst.