Von: luk
Prags – Der Bau des Parkplatzes am Pragser Wildsee im Sommer 2016 hat mehr als nur einige Polemiken und auch Ermittlungen ausgelöst. Für die Mitglieder der Landesregierung und etliche Beamte könnte die Sache doch noch nicht ausgestanden sein.
Laut dem Tagblatt Dolomiten hat der Rechtsanwalt des Eggerhof-Bauers Josef Ploner, Arturo Knering, gegen den Antrag des Staatsanwaltes, die Ermittlungen einzustellen, Widerspruch eingelegt.
Erhebungen der Staatsanwaltschaft zufolge lag für den Bau des Parkplatzes keine gültige Baukonzession vor.
Auch hätte vorab der Bauleitplan der Gemeinde entsprechend geändert werden müssen, und das Areal, auf dem der Parkplatz gebaut worden war, sei unter Landschaftsschutz gestanden. Geht es nach Staatsanwalt Axel Bisignano, sollen sich demnach die Auftraggeberin und Vertreterin der Gesellschaft Hotel Pragser Wildsee, der Projektant und Bauleiter sowie der Chef der Baufirma wegen urbanistischer und landschaftlicher Verstöße verantworten.
Für Beamte, Mitglieder der Landesregierung und den Bürgermeister der Gemeinde Prags hat der Staatsanwalt hingegen die Einstellung der Erhebungen beantragt.
Er kam zum Schluss, dass es zwar „schwere verwaltungstechnische Anomalien“ gegeben habe, der Vorsatz für eine strafbare Handlung jedoch fehle.
Jetzt muss der Untersuchungsrichter entscheiden, ob das Verfahren eingestellt wird. Dieser muss dabei aber auch dem Widerspruch gegen die Archivierung Rechnung tragen, die inzwischen Rechtsanwalt Arturo Knering in Vertretung von Josef Ploner aus St. Veit angemeldet hat, schreibt das Tagblatt Dolomiten.
Ploner hatte auch bei der Landesregierung einen Rekurs gegen den Parkplatzbau eingereicht. Dieser war aber Mitte Jänner mit Beschluss für unverfolgbar erklärt worden.
Der Rekurs richtete sich gegen die ursprüngliche Baukonzession, die aber nicht mehr aktuell ist. Im September hatte die Landesregierung nämlich die beantragte Bauleitplanänderung der Gemeinde Prags gut geheißen, auf dieser Grundlage war eine neue Baukonzession ausgestellt worden. Auch die Landesverwaltung prüft, ob es beim Parkplatzbau zu möglichen Unregelmäßigkeiten bei Baugenehmigung und landschaftlicher Umgestaltung gekommen sein könnte.