„Rosatellum“ in Kraft

Parlamentswahlen: Wie wird gewählt?

Donnerstag, 01. März 2018 | 07:09 Uhr

Von: mk

Bozen – An diesem Sonntag gehen in Italien die Parlamentswahlen über die Bühne. Auch die Südtiroler sind aufgerufen, zu den Urnen zu schreiten. Wie die neuen Vertreter in Senat und Abgeordnetenkammer in Rom gewählt werden, erfahrt ihr hier.

Die Wahllokale sind am 4. März von 7.00 bis 23.00 Uhr geöffnet. Die Wähler müssen einen gültigen Wahlausweis mitbringen. Falls dieser verlorengegangen ist, kann man einen Ersatz in der Gemeinde beantragen.

Gewählt wird nach dem neuen Wahlgesetz „Rosatellum“, das auf einem gemischten System zwischen Mehrheitswahlrecht zu einem und Verhältniswahlrecht zu zwei Dritteln beruht.

Während die Kammerabgeordneten von Wählern ab 18 bestimmt werden, darf man Senatoren erst ab einem Alter von 25 Jahren wählen. Der Stimmzettel für die Abgeordnetenkammer ist rosa, jener für den Senat ist hingegen gelb.

Regierungskommissariat

 

Regierungskommissariat

In Südtirol bewerben sich 24 Kandidaten auf acht Listen um vier Sitze im Senat. Drei davon werden in sogenannten Ein-Mann-Wahlkreisen vergeben, wo derjenige gewinnt, der auch nur eine Stimme mehr als sein bester Konkurrent erhält. Ein weiterer Sitz wird auf regionaler Ebene hingegen nach dem Verhältniswahlrecht vergeben und geht an jene Partei, die in der gesamten Region die meisten Wählerstimmen auf sich vereinigt.

Die Stimmzettel sind in Rechtecke unterteilt. Während oben der Name des jeweiligen Kandidaten im Ein-Mann-Wahlkreis steht, findet man darunter die Liste oder mehrere Listen, die den Kandidaten unterstützen.

Der Kandidat für das Verhältniswahlrecht ist auf den Stimmzetteln neben dem Listenzeichen angegeben. Kreuzt man nur das Listenzeichen einer Liste an, wählt man damit gleich zwei Kandidaten.

Sperrklausel und Hürden

Italienweit sind 46,5 Millionen Italiener aufgerufen, zu den Urnen zu schreiten. Parteien, die weniger als drei Prozent der Stimmen erreichen, verpassen den Einzug ins Parlament. Damit wollte der Gesetzgeber der Parteiensplitterung einen Riegel vorschieben. Erhält eine Partei zwischen ein und drei Prozent der Stimmen, fließen ihre Stimmen der Listenverbindung zu, mit der sie am Wahlkampf beteiligt waren.

Um zu einer absoluten Mehrheit der Parlamentssitze zu gelangen, muss eine Koalition 40 Prozent der mit dem Proporzsystem vergebenen Sitze sowie 70 Prozent der Einmann-Wahlkreise erobern. Dies gilt als hohe Hürde. Polit-Experten rechnen damit, dass lediglich die Mitterechts-Allianz um Ex-Premier Silvio Berlusconi es schaffen könnte, diese Schwelle zu überspringen.

Ebenso wahlberechtigt sind 4,3 Millionen Italiener, die im Ausland leben. Das sind 700.000 mehr als bei den Parlamentswahlen im Jahr 2013, was einem Anstieg von 20 Prozent entspricht. Die Auslandsitaliener wählen per Briefwahl zwölf Abgeordnete und sechs Senatoren.

Die Zählung

Die Stimmenzählung beginnt am Sonntag ab 23.00 Uhr nach Schließung der Wahllokale: Begonnen wird mit dem Senat, anschließend folgt die Abgeordnetenkammer. Das endgültige Wahlergebnis soll dann am Montagvormittag bereits feststehen.

Bezirk: Bozen