Von: luk
Bozen – Südtirol kann für die Verrechnung gesundheitlicher Leistungen mit dem Trentino auch zukünftig einen Sondertarif anwenden. Dies wurde gestern in Rom beschlossen.
Die Staat-Regionen-Konferenz in Rom hat am gestrigen Donnerstag (24. November) die Vereinheitlichung der Tarife für interregionale Patientenmobilität und eine Mustervereinbarung für die zukünftige Regelung der Patientenmobilität zwischen dem Land Südtirol und den anderen Regionen verabschiedet. Dabei geht es um die gegenseitige Rückvergütung der Ausgaben für gesundheitliche Leistungen, die Patienten bei Behandlungen außerhalb ihrer Herkunftsregion in Anspruch nehmen.
Für diese Abrechnung von gesundheitlichen Leistungen wird zukünftig ein einheitlicher gesamtstaatlicher Tarif vorgesehen. Gesundheitslandesrätin Martha Stocker ist es bei der gestrigen Diskussion in der Staat-Regionen Konferenz jedoch gelungen, eine Sonderregelung für die zukünftige Verrechnung zwischen dem Land Südtirol und der benachbarten Provinz Trentino einzufügen. In der verabschiedeten Mustervereinbarung für dieses bilaterale Abkommen heißt es, dass die beiden autonomen Provinzen Trient und Bozen im Vergleich zur gesamtstaatlichen Regelung einen höheren Betrag anerkennen, um damit den höheren klinischen und organisatorischen Kosten des Landes Südtirol zum Wohle der Trientner Patienten Rechnung zu tragen. “Gerade zwischen Südtirol und dem Trentino spielt die interregionale Patientenmobilität eine große Rolle: Wenn wir hier auf unsere höheren Kosten verzichten und die vereinheitlichten Kostenrechnungen anwenden, würde dies für uns einen großen Einbruch bedeuten”, zeigte sich Landesrätin Stocker über diesen Schritt erleichtert.