Von: mk
Bozen – Im Dezember des vergangenen Jahres hat das italienische Parlament die so genannte Patientenverfügung eingeführt. Mit der Patientenverfügung seht es jedem Bürger frei, bereits jetzt festzulegen, wie er im Falle einer schweren und todbringenden Krankheit behandelt werden möchte, vorausgesetzt er ist nicht mehr in der Lage, dies selbst kund zu tun.
Der Abgeordnete Walter Blaas von den Freiheitlichen hat sich nun bei der Südtiroler Landesregierung informiert, wie diese Bestimmungen in der Provinz Bozen zur Anwendung kommen sollen.
„Auf meine Anfrage hin hat mir Landesrätin Martha Stocker mitgeteilt, dass beim Gesundheitsministerium ein staatsweites Register eingerichtet wird, in welcher die Patientenverfügungen aufbewahrt werden. Bis Ende Juni 2018 sollen alle Einzelheiten mit einem Dekret geregelt werden“, so der Abgeordnete der Freiheitlichen Walter Blaas.
„Da die rechtlichen Voraussetzungen noch nicht bestünden, hätten die Gemeinden zwar noch keinen Zugang zur staatsweiten Datenbank, aber in der Zwischenzeit ist es schon jetzt möglich, die Patientenverfügungen abzugeben, da die Südtiroler Gemeinden sie annehmen und sicher verwahren“, so Walter Blaas von den Freiheitlichen.
In Notfallsituationen werde man den Patientenwillen berücksichtigen, sofern die Bedingungen es auch tatsächlich zulassen würden. „In diesem Fall kann auch die in der Patientenverfügung ernannte Vertrauensperson zu Rate gezogen werden“, so Walter Blaas abschließend in seiner Aussendung.