EuGH urteilt im Sinne der SAD

Paukenschlag im Streit um Seilbahnen

Donnerstag, 19. Oktober 2023 | 14:40 Uhr

Von: mk

Bozen – Ein aufsehenerregendes Urteil hat der Europäischen Gerichtshofs gefällt. Demnach hätte das Land den Betrieb der Rittner Seilbahn, der Rittner Schmalspurbahn und der Mendel-Standseilbahn nicht ohne Wettbewerb einer Inhouse-Gesellschaft übertragen dürfen.

Genau das ist im Jahr 2021 allerdings geschehen, als das Land die Führung der Südtiroler Transport Strukturen AG STA übertragen hat. Bis dahin hatte die SAD unter Ingemar Gatterer das Sagen, die gegen die Neuvergabe Rekurs einreichte.

Laut EuGH-Urteil darf das Land den Betrieb von Seilbahnen nicht direkt vergeben, auch wenn dieses Transportmittel Teil eines gemischten Angebotes ist.

Die SAD war vom Land für den öffentlichen Nahverkehr in Südtirol im Zeitraum von 1991 bis 2001 beauftragt worden – mit einer Verlängerung bis 2021. Anschließend kam es zur Direktvergabe an die STA im Rahmen eines Auftrags für zehn Jahre, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtet. Die SAD rekurrierte dagegen vor dem Verwaltungsgericht und anschließend vor dem Staatsrat, der den Europäischen Gerichtshof einschaltete.

Nun ist das Urteil erfolgt. Die SAD hatte außerdem beanstandet, dass die Vergütung für die STA zu hoch ausgefallen sei. Den Vorwurf, dass es sich der Vergütung um unerlaubte Staatshilfe handle, ließ der EuGH jedoch nicht gelten.

Bezirk: Bozen