Von: mk
München/Bozen – Das Landesgericht Bozen hat in seiner heutigen Entscheidung den Antrag der Staatsanwaltschaft bestätigt, die Ermittlungen gegen Verleger Jacob Radloff und die Mitglieder des Umweltinstituts München aus Mangel an Beweisen einzustellen. Die Betroffenen begrüßen die Entscheidung als einen bedeutenden Teilsieg für das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Pestizidprozesse gegen oekom-Autor Alexander Schiebel und Agrarreferent Karl Bär vom Umweltinstitut München gehen jedoch weiter. Die nächste Verhandlung findet am 27. November 2020 gegen Karl Bär statt.
Das Bozner Landesgericht hat heute entschieden, das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer des Münchner oekom verlag, Jacob Radloff, einzustellen und keine Anklage gegen ihn zu erheben. Radloff verlegte im Jahr 2017 Alexander Schiebels Buch „Das Wunder von Mals“, in dem der Autor die massive Anwendung von Pestiziden im Südtiroler Apfelanbau anprangert. Aus diesem Grund war gegen den Verleger als „Mittäter im Verbrechen der erschwerten üblen Nachrede“ ermittelt worden. Auch die Ermittlungen gegen aktive und ehemalige Vorstände des Vereins „Umweltinstitut München“ wurden heute zu den Akten gelegt.
Die Pestizidprozesse gegen oekom-Autor Alexander Schiebel und Agrarreferent Karl Bär vom Umweltinstitut München gehen jedoch weiter.