Von: mk
Bozen – Öffentlich Bediensteten kann bekanntlich bis zu einem Fünftel des Gehaltes gepfändet werden. Allerdings ist es für die Betroffenen nicht immer möglich nachzuvollziehen, für wen der Gehaltsabzug vorgenommen wird. Auf dem Lohnstreifen sind die Begünstigten nicht ersichtlich. Der Freiheitliche Fraktionssprecher im Südtiroler Landtag, Pius Leitner, informierte sich über die herrschende Situation.
„Beim Landespersonal waren im Jahr 2016 64 Bedienstete von Gehaltspfändungen betroffen. Im selben Jahr scheinen 53 Personen im Sanitätsbetrieb sowie 14 Personen an Schulen bei den Pfändungen auf“, hält der Freiheitliche Fraktionssprecher in einer Aussendung einleitend fest. „Aus Gründen des Datenschutzes werden die Pfändungen und die Begünstigten nicht auf dem Lohnstreifen angeführt“, erläutert der Freiheitliche Landtagsabgeordnete und verweist auf die entsprechende Entscheidung der Datenschutzbehörde.
„Weder im Sinne der Transparenz der öffentlichen Verwaltung noch im Sinne der Betroffenen werden die Begünstigten der Pfändung angeführt. Auschlaggebend sei – laut Auskunft der zuständigen Landesrätin Deeg – allein die Pfändungsakte, über welche die öffentlich Bediensteten mit einem Einschreiben oder durch einen Gerichtsvollzieher informiert werden“, erörtert Leitner.
„Die ordnungsgemäße Weitergabe der gepfändeten Beträge wird jedoch kontrolliert“, hält der Freiheitliche Landtagsabgeordnete fest und zitiert abschließend aus der Antwort auf seine Anfrage: „In der Landesverwaltung kontrolliert dies der Amtsdirektor des zuständigen Gehaltsamtes. Im Sanitätsbetrieb wird die reguläre Überweisung mittels interner Kontrollen überprüft. Nachdem die Pfändung durch Gerichtsakt festgelegt wurde, würde sich der Begünstigte melden, sollte er/sie die zustehende Zahlung nicht erhalten haben.“