Von: mk
Bozen – Die Arbeiten im Landtag sind am Dienstag mit der aktuellen Fragestunde fortgesetzt worden. Der Süd-Tiroler Freiheit wurden Klagen über die telefonische Pflegeeinstufung gemeldet, berichtete Sven Knoll. Demnach wurde u.a. beanstandet, dass nur der Pflegebedürftige im Rahmen des telefonischen Gesprächs zur Pflegeeinstufung befragt wurde, nicht jedoch jene Personen, die sich um den Pflegebedürftigen kümmern. Oft schildern die Pflegebedürftigen aufgrund von Demenz oder wegen Schamgefühl die Situation besser, als sie ist. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Wie viele Mitarbeiter sind für die Pflegeeinstufung in Südtirol beschäftigt und wie viele telefonische Pflegeeinstufungen werden jährlich durchgeführt? Hält die Landesregierung die aktuelle telefonische Pflegeeinstufung wie oben geschildert für ausreichend? Welche Rolle spielt bei der Pflegeeinstufung das notwendige ärztliche Attest und hat dieses weniger Gültigkeit als die telefonische Pflegeeinstufung? Plant die Landesregierung eine Reform der derzeitigen Verfahren? Jedes Einstufungsteam bestehe aus einem Krankenpfleger und einer Sozialfachkraft, erklärte LR Waltraud Deeg, insgesamt seien 46 Personen im Einsatz. Derzeit würden 8 Mitarbeiter fehlen. Die telefonische Einstufung sei deshalb als Alternative geschaffen worden. Es sei nicht dasselbe wie ein Hausbesuch, sondern eine Notlösung für eine schwierige Zeit. In der letzten Zeit seien rund 1.700 Einstufungen durchgeführt worden, ca. 40 Prozent telefonisch. Ein Vergleich sei schwer, aber sobald es die Situation erlaube, werde man wieder auf Hausbesuche umstellen. Das ärztliche Attest sei wichtig für die Einstufung. Bei der telefonischen Einstufung bestehe dieselbe Beschwerdemöglichkeit.
Die Berichte häufen sich, wonach Seniorenwohnheime geschlossen werden sollen, wenn sich nicht der Großteil des Personals gegen COVID-19 impfen lassen will, erklärte Ulli Mair. Mitarbeiter, welche die Impfung ablehnen, stehen vor der Suspendierung, sodass es zu einem Personalnotstand kommen könnte. Zudem könnte das Pflegepersonal in den Berufszweig des Hauspflegedienstes abwandern, da ein Rechtsgutachten zum Schluss kommt, dass für diese Berufsgruppe die Impfung gegen COVID-19 nicht verpflichtend ist. Mair ersuchte die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Entspricht es den Tatsachen, dass Seniorenwohnheime geschlossen werden, wenn ein bestimmter Teil des Personals als „nicht geimpft“ gegen COVID-19 gilt? Wenn Ja, wie groß müsste der Prozentsatz des „nicht geimpften“ Personals in einer Einrichtung sein, welche in der Folge schließen müsste? Wie viele Seniorenwohnheime in Südtirol sind aufgrund dessen von einer möglichen Schließung betroffen und wo befinden sich diese? Wie groß ist der Anteil des Personals in den Seniorenwohnheimen, welches derzeit als „nicht geimpft“ gilt? Wie viele Bewohner von Seniorenwohnheimen wären von den Schließungen betroffen und wo sollen diese stattdessen untergebracht werden? Es gebe derzeit keine Schließungspläne, betonte LR Waltraud Deeg, die Situation sei noch in Entwicklung, sie ändere sich täglich. Der Sanitätsbetrieb habe die Betroffenen angeschrieben, aber es gebe noch keine Zahlen. Nur in einzelnen Strukturen gebe es eine größere Zahl von nicht Geimpften. Sie sei optimistisch und glaube, dass sich viele schließlich für eine Impfung entscheiden würden. Noch sei es zu früh, um Alarm zu schlagen.
Glücksspiele tragen schon seit jeher beträchtlich zu den Steuereinnahmen bei, erklärte Josef Unterholzner. Offiziell werden Glücksspiele sehr oft als Sucht bezeichnet, wonach auch immer wieder Gegenmaßnahmen veranlasst werden. Jetzt in Corona Zeiten sind die Spielhallen zwar geschlossen, aber das Onlineglücksspiel über PC, Handy usw. hat rapide zugenommen. Dazu stellte Unterholzner folgende Fragen: Was unternimmt die Landesregierung, um das Onlineglückspiel zu unterbinden oder zumindest zu minimieren? Bei offiziell aufgestellten Spielautomaten wurden vom Staat Steuern eingehoben, wie funktioniert das bei den Onlineglücksspielen? Wer bzw. welcher Staat hat Anrecht auf die Steuereinnahmen der Onlinespiele? Wie viel entgehen dem Staat und dadurch dem Land Südtirol an Steuereinnahmen in Zahlen, aufgrund des Onlineglücksspieles verloren? Wie sieht es im Südtiroler Jahresvergleich in Bezug auf Steuereinnahmen von Glücksspielen 2018, 2019 und 2020 aus? LH Arno Kompatscher verwies auf zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Glücksspiels, zum einen in der Prävention, zum anderen als Anlaufstelle für Betroffene. In Coronazeiten habe man auch versucht, die Menschen zuhause zu erreichen. Es sei eine neue Broschüre ausgearbeitet worden, es sei die Vereinbarung mit Bad Bachgart erneuert worden. In Italien fungierten die Betreiber als Steuersubstitut, daher würden die Steuern direkt abgeführt. Etwas anderes seien die nicht zugelassenen Onlinebetreiber, hier handle es sich um Steuerhinterziehung, und es gebe keine Zahlen über die entgangenen Steuern. Kompatscher listete schließlich die Steuereinnahmen für Südtirol aus den verschiedenen Glücksspielarten auf, insgesamt 52 Mio. Euro für das Jahr 2019. Es handle sich um Geld, das sprichwörtlich verspielt wurde, und das Land würde gerne darauf verzichten, wenn es das nicht mehr gäbe.
Im „Strategiepapier für die Südtiroler Landwirtschaft 2030“ liest man auf Seite 31, dass in Bezug auf „Moderne Züchtungsmethoden (CIS-Genetik, Genom-Editierung) für die Entwicklung von resistenten und robusten Sorten“ die Forschung ausgebaut werden soll, zitierte Brigitte Foppa. Da das Risiko dieser neuen Verfahren für Mensch und Umwelt nicht absehbar sei, hat der EuGH in einem Urteil von 2018 befunden, dass auch die so genannte „Neue Gentechnik“ über das EU-Gentechnikgesetz geregelt werden muss. Dazu richtete sie folgende Fragen an die Landesregierung: Vor 20 Jahren erhielt unter Landesrat Berger die Gentechnik in Südtirol eine Abfuhr: Wie kommt es, dass sie nun wieder in Südtirol Einzug halten soll? Wird zusätzlich zu den „modernen Züchtungsmethoden“ auch noch an anderen Alternativen geforscht? Falls ja, an welchen und falls nein, warum nicht? Auch die so genannte „neue Gentechnik“ ist nicht frei von Kritik: Welche Überlegungen macht sich die Landesregierung in diesem Zusammenhang vor dem Hintergrund der so viel zitierten „Nachhaltigkeit“? LR Arnold Schuler wies darauf hin, dass vor 20 Jahren noch von Transgenetik die Rede war. Laut neuem Dokument des Ethikrat sei die Gesetzgebung nicht auf dem heutigen Stand der Dinge. Heute gebe es bahnbrechende Neuerungen, bei denen Gentechnik auch für den nachhaltigen Anbau eingesetzt werden könne. Auch die deutschen Grünen hätten dieses Potenzial erkannt. Im Obst- und Weinbau sei man damit bereits erfolgreich und könne auf bestimmte Schädlingsbekämpfungen verzichten. Es gehe um die Züchtung von Pflanzen, die möglichst lange gesund sind, um minimale Änderungen im Erbgut, die nicht mehr nachweisbar seien – die Auswirkungen auf die Umwelt seien dementsprechend vernachlässigbar. Man wolle hier vor allem in der Forschung aktiv sein, für die Anwendung brauche es die entsprechenden Richtlinien der EU.
Sandro Repetto sprach von Stimmen und Medienberichten, wonach das Sanitätsressort der Südtiroler Parkinson-Gesellschaft die Suspendierung aller Beiträge für das laufende Jahr angekündigt habe. Außerdem werde die Abrechnung der Zeitschrift „Parkinson aktuell“ angezweifelt. Repetto fragte, ob es ein dementsprechendes Schreiben gebe und ob darin auch die Abrechnung für die Zeitschrift als ungenau angekreidet werde und ob das nun eine Streichung der Finanzierung bedeute oder nicht. Die Zweitschrift werde schließlich seit 25 Jahren vom Land finanziert. Auch Alessandro Urzì verwies auf die angekündigte Aussetzung der Finanzierung für die Parkinson-Gesellschaft und fragte, ob sich die Landesregierung diese Entscheidung nicht noch einmal überlegen wolle. LR Thomas Widmann sprach von einem Missverständnis. Damit die Vereine die bereits bekommenen, aber wegen Corona nicht gebrauchten Beiträge nicht zurückgeben müssten, sei die weitere Auszahlung gestoppt worden. Für die Zeitschrift habe man eine genauere Kostenaufstellung gefordert worden. Der Betrag von 15.000 Euro liege im Rahmen des Möglichen, aber die Kosten müssten besser belegt werden.
Die Konzessionsneuvergabe der Brennerautobahn A22 hätte bereits bis Ende November 2018 abgewickelt werden müssen, stellte Peter Faistnauer fest. Nach Ankündigungen und diversen Verzögerungen ist die Neuvergabe der Autobahnkonzession nach wie vor ausständig, daran gebunden ist die Umsetzung wichtiger Projekte, die sich ebenfalls verzögern. Faistnauer stellte dazu folgende Fragen: Wie weit Neuvergabe der Autobahnkonzession fortgeschritten und bis wann kann man mit der effektiven Neuvergabe verbindlich rechnen? Was sind die Gründe für die wiederholten Verzögerungen, die dringende Projekte für den Abschnitt in Südtirol, speziell im Eisacktal und Wipptal blockieren? Zu welchen Ergebnissen (auch Zwischenergebnissen) kommt die Studie, die das Verkehrsaufkommen auf der SS12 im Eisacktal/ Wipptal monitoriert und auf staatlicher Ebene als Basis für die Abwägung der Einführung eines LKW Fahrverbots (außer Ziel und Quellverkehr) dienen soll? Infrastrukturminister Giovannini habe die Frist verlängert, berichtete LH Arno Kompatscher. Da es um eine Verhandlung gehe, sei es nicht möglich, einen Termin für die Neuvergabe zu nennen. Die Verzögerungen seien zum einen der Anpassung an die EU-Vorgaben geschuldet, zum anderen den Verhandlungen mit den privaten Teilhabern. Die EU lasse Inhousegesellschaften der Regionen zu, aber ohne Private. Er habe oft mit dem jeweiligen Verkehrsminister verhandelt, meistens zusammen, manchmal in Absprache mit dem Kollegen Fugatti.
Gert Lanz kritisierte, dass Franz Ploner, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zur Schutzausrüstung im Sanitätsbetrieb, den Entwurf seines Berichtes dem Ausschuss zur Abstimmung vorgebracht und anschließend mit dem Abstimmungsergebnis der Öffentlichkeit übermittelt hat, ohne ihn vorher den Abgeordneten des Südtiroler Landtages zur Debatte vorgelegt zu haben. Lanz ersuchte die Landtagspräsidentin um die Beantwortung folgender Fragen: Ist es gemäß Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages zulässig, im Rahmen einer nicht öffentlichen Sitzung Dokumente aus derselben zu veröffentlichen? Ist es gemäß Geschäftsordnung zulässig, im Rahmen einer nicht öffentlichen Sitzung zur Genehmigung vorgelegte, jedoch noch nicht genehmigte Dokumente, zu veröffentlichen? Ist es gemäß Geschäftsordnung zulässig, die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses der Öffentlichkeit zu übermitteln, ohne sie vorher als Bericht dem Landtag übermittelt zu haben? Welche Sanktionen sind gegenüber dem/der Präsidenten/Präsidentin eines Ausschusses zu treffen, wenn er/sie sich nicht an die Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages hält? Präsidentin Rita Mattei erklärte, dass die Geschäftsordnung hierzu nichts Genaues vorsehe. Die Sitzungen des Untersuchungsausschusses seien nicht öffentlich, daher auch nicht die Dokumente, solange sie nicht für die Veröffentlichung freigegeben worden seien. Sanktionen sehe die Geschäftsordnung keine vor. Es liege an die Ausschussmitgliedern, die darin implizierte Ethik einzuhalten. Gert Lanz erklärte, dass Vorsitzender Ploner hier eigenmächtig vorgegangen sei und das Papier als Dokument des Ausschusses präsentiert habe. Sven Knoll gab zu bedenken, dass Rita Mattei als Vertreterin der Mehrheit im Ausschuss sitze und nun als Landtagspräsidentin überparteilich über dessen Arbeit urteilen solle. Brigitte Foppa distanzierte sich von der Anfrage des Kollegen Lanz. Gert Lanz fand es befremdlich, dass man einem Abgeordneten vorschreiben wolle, welche Anfragen er stellen dürfe und welche nicht. Präsidentin Mattei erklärte, dass über ihre eventuelle Doppelrolle im Ausschuss gesprochen werden sollte.