Von: mk
Bozen – Pflegebedürftige Menschen mit einer fortgeschrittenen Krankheit in der letzten Lebensphase – in der Fachsprache als Terminalpatienten bezeichnet – werden bei einem Antrag um Pflegegeld bereits heute zeitlich mit Vorrang behandelt. Der Zugang dieser Patienten zum Pflegegeld – die behandelnden Mediziner rechnen mit einer Lebenserwartung von 90 bis maximal 120 Tagen – ist jedoch seit jeher mit einer großen Belastung verbunden. „In dieser Ausnahmesituation, in der sich die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen mit dem nahen Sterben auseinandersetzen müssen, ist ein ausführliches Einstufungsgespräch zur Abklärung des Pflegebedarfes oft kaum möglich und sowohl für die Betroffenen als auch für die Einstufungsteams belastend“, erklärt Soziallandesrätin Martha Stocker. Zudem könne nur die aktuelle Situation erfasst werden: Um den raschen Veränderungen bei Terminalpatienten Rechnung zu tragen, müsste dabei die Einstufung innerhalb kurzer Zeit wiederholt werden.
Einstufung aufgrund ärztlicher Diagnose
Mit der heutigen Abänderung der Regelung zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit soll pflegebedürftigen Menschen in ihrer letzten Lebensphase entgegengekommen werden: Bestätigt der behandelnde Arzt, dass sich ein Mensch in seiner terminalen Lebensphase befindet, erhält dieser zukünftig das Pflegegeld ohne Einstufung. Voraussetzung dafür ist die Diagnose einer Erkrankung mit wahrscheinlicher Lebenserwartung von 90 bis 120 Tagen und die ausdrückliche Bestätigung des behandelnden Arztes, dass es sich um einen so genannten Terminalpatienten handelt und daher das Pflegegeld für Menschen mit fortgeschrittener Erkrankung beantragt wird. Dieses entspricht dem Betrag der Pflegegeldes der 3. Stufe, da bei den bisherigen Einstufungen von Terminalpatienten festgestellt wurde, dass die Menschen im Durchschnitt zwischen 2. und 3. Stufe liegen. Die Auszahlung ist auf sechs Monate zeitbegrenzt. „Es handelt sich dabei um keine völlig neue Überlegung: Bereits vor Einführung des Pflegegeldes in Südtirol war Patienten in der letzten Lebensphase das Hauskrankenpflegegeld ohne eine Erhebung durch die Krankenpfleger gewährt worden“, betont Landesrätin Stocker.
Die Neuregelung fußt auf den Erfahrungen des Dienstes für Pflegeeinstufung mit der Einstufung von jährlich 200 Patienten in der letzten Lebensphase und findet ab Jänner 2017 Anwendung.