Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute das Pflegegeld und die Leistungen für Zivilinvaliden für das Jahr 2017 angehoben.
Mehr als 11.000 Menschen in Südtirol werden zuhause gepflegt und erhalten ein Pflegegeld für die notwendige Unterstützung und Hilfe zur Bewältigung ihres Alltages. Diese finanzielle Unterstützung in Südtirol umfasst auch das staatliche Begleitgeld, weshalb das Pflegegeld der ersten Stufe annähernd so hoch sein muss wie die Begleitgeldzulage, die im restlichen Staatsgebiet über das Nationale Institut für Sozialfürsorge (NISF/INPS) ausbezahlt wird. Nach einer Erhöhung des staatlichen Begleitgeldes um 0,6 Prozent hat die Südtiroler Landesregierung heute auch eine Erhöhung des Südtiroler Pflegegeldes von derzeit 555 Euro auf 558,50 Euro beschlossen.
Ähnlich wie für das Pflegegeld werden auch die Einkommensgrenzen und Leistungen für Zivilinvaliden, -blinde und Gehörlose jährlich an die staatlichen Vorgaben angepasst. Wie im vergangenen Jahr erfahren dabei auch 2017 aufgrund der niedrigen Inflationsrate lediglich die Zulagen eine leichte Erhöhung, wie das Begleitgeld für Zivilinvaliden (+3,09 Euro) und für blinde Menschen (+12,15 Euro), die Sonderzulage für Blinde (+2,24 Euro) und die Kommunikationszulage für gehörlose Menschen (+1,40 Euro). Im vergangenen Jahr hat die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) etwa 7.600 Leistungen an circa 6.100 Zivilinvaliden in Südtirol ausbezahlt.
Abgesehen von der regelmäßigen Anhebung der Beträge hat Landeshauptmann Arno Kompatscher heute im Rahmen der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung dazu aufgefordert, die Leistunge auf Landes- und staatlicher Ebene zu vergleichen: “Es gilt festzustellen, dass beispielsweise die Renten für Invaliden bei uns mit 435 Euro wesentliche besser ausfallen als im restlichen Staat, wo sie bei 280 Euro liegen. Und eine Ergänzungszulage für Blinde sieht der Staat nicht vor.”