Von: mk
Bozen – Am heutigen Mittwochvormittag ist die Mai-Sitzungsfolge des Landtages mit der gestern begonnenen Behandlung des Beschlussantrags Nr. 69/24 Anpassung des Pflegegeldes an die Gehälter der Hauspflegekräfte (eingebracht von PD – Demokratischer Partei am 11.04.2024) fortgesetzt worden. In der Diskussion ergriffen zunächst die Grünen das Wort, die u.a. unterstrichen, dass der Beschlussantrag ein sehr wichtiges Thema betreffe. Man wisse, dass das Pflegegeld nicht angemessen sei – es habe keine Inflationsanpassung gegeben -, andererseits höre man von der Landesregierung, dass das Pflegegeld aufgrund der Finanzierung sogar in Frage gestellt werde. Das Pflegegeld sei eine großartige Leistung unseres Sozialsystems, es müsse weiterhin finanziert und der Inflation angepasst werden.
Das Team K sagte u.a., dass der Beschlussantrag auf ein großes Problem hinweise: Je nach Pflegestufe sei auch bei der Betreuung zu Hause eine Rund-um-die-Uhr-Pflege notwendig. Man wolle die Menschen, soweit es gehe, zu Hause pflegen. Die Pflegenden seien meist in den unteren Gehaltsstufen eingeordnet; das bedinge dann Nachteile in der Rente für die Pflegenden. Die Anpassung des Pflegegeldes sei notwendig. Eine Pflegesicherung zu machen, sei ein anderes Thema.
Die Süd-Tiroler Freiheit verwies u.a. auf die Problematik der regulären Arbeitsverträge im Bereich Pflege: In Deutschland würden Verträge etwa von Agenturen abgeschlossen und es würden sehr niedrige Gehälter bezahlt. Es müsse sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel an die Pflegenden gingen. Man sei dafür, dass die Wartezeiten in den Altersheimen reduziert würden – wenn allerdings die Pflegekräfte in den Heimen fehlten, leide darunter die Betreuung.
Das Team K erinnerte u.a. daran, dass es in der vergangenen Legislatur zwei Mal die Einführung eines Registers für Pflegekräfte gefordert habe. Nicht alle Pflegekräfte hätten nämlich eine entsprechende Ausbildung, ein Mindestmaß an Voraussetzungen sei aber notwendig. Ein Register wäre für die Familienangehörigen eine Hilfe und eine Sicherheit. Der Landessozialplan sehe nun die Einführung eines solchen Registers vor.
Die zuständige Landesrätin erklärte in ihrer Replik u.a., dass man die großen Herausforderungen, die in diesem Bereich auf “uns” zukämen, nur gemeinsam lösen könne. Laut Studien würde es in Südtirol bis 2035 ein Drittel mehr Pflegebedürftige geben, das sei – insbesondere angesichts aktuellen Problematiken – eine große Herausforderung. Ca. 70 Prozent der Pflegeleistungen würden den Studien zufolge heute zu Hause erbracht. Es sei in Europa nicht nur ein Wettbewerb, sondern ein Kampf um die Pflegekräfte. Es brauche deshalb nicht nur die Mittel, sondern auch langfristige Strategien. Wichtig sei dabei etwa der Ausbau der Pflege zu Hause und zugleich die Entlastung der Pflegenden zu Hause, zum Beispiel durch Kurzzeitpflege. Es stimme nicht, dass die Sozialleistungen des Landes Schritt für Schritt abgebaut würden, so wie der Beschlussantrag es vermittle – das Pflegegeld werde nicht in Frage gestellt. Das aktuelle System der Pflegeeinstufung sei allerdings zu überarbeiten. Im Oktober solle ein großer Pflegegipfel im Land stattfinden, wo man sich auch mit internationalen Fachleuten die Herausforderungen anschauen werde. Die Bezirksgemeinschaften hätten Pflegelandkarten erstellt, es sei dadurch herausgekommen, welcher Bedarf bestehe. Die Mehrheit könne dem Antrag nicht zustimmen – es sei nämlich ein Gesamtkonzept der Pflege notwendig, Punkt 2 des beschließenden Teils liege zudem nicht in der Kompetenz des Landes, sondern in jener von Gemeinden und Bezirksgemeinschaften.
PD – Demokratische Partei unterstrich u.a., dass ein gesamtheitliches Denken in der Pflege notwendig sei – in diesem Sinne könne der Beschlussantrag als Promemoria gesehen werden. Es gebe positive Inputs aus der Debatte zum Antrag, die die Landesregierung mitnehmen könne. Zu Punkt B: Die Wartezeiten seien lange, die vorgeschlagenen Strukturen seien notwendig, dort könnten die zu Pflegenden selbstständig leben; aber um solche Bauten zu realisieren, brauche es Zuschüsse des Landes. Ein Qualitätssprung in der Pflege sei notwendig – geben könne es einen solchen nur, wenn die Ressorts zusammenarbeiten würden.
Der Landtagspräsident verwies darauf, dass zwei Mitglieder der Landesregierung aufgrund einer Besprechung wegen eines Großbrandes in Bozen abwesend seien, was Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis haben könne; er erkundigte sich, ob die Abstimmung zum Beschlussantrag zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden könne. Der PD verwies auf die ungewöhnliche Anfrage und die für den Antragseinbringer schwierige persönliche Situation; man wolle abstimmen. Die SVP beantragte eine Unterbrechung von 15 Minuten für die Mehrheit.
Anschließend wurde der Beschlussantrag Nr. 69/24 getrennt nach Prämissen und einzelnen Punkten des beschließenden Teils abgestimmt und mehrheitlich abgelehnt (Prämissen und Punkt A mit je 13 Ja und 15 Nein; Punkt B mit zwölf Ja und 15 Nein).