Verfahren wegen Fraktionsgelder

Pius Leitner in zweiter Instanz freigesprochen

Montag, 18. September 2017 | 16:15 Uhr
Update

Von: mk

Bozen – Mit großer Freude geben die Freiheitlichen bekannt, dass Ehrenobmann Pius Leitner am heutigen Tage vom Berufungsgericht vom Vorwurf der unsachgemäßen Verwendung von Fraktionsgeldern freigesprochen wurde.

Das Richterkollegium unter Vorsitz von Richterin Dr. Ulrike Segna befand, dass die Pius Leitner zur Last gelegten Vorwürfe nicht stattgefunden hatten.

Fraktionssprecherin Ulli Mair zeigte sich sehr erfreut: „ Dies ist ein Zeichen, dass zwar spät, aber doch die Gerechtigkeit siegt. Das Urteil erster Instanz wurde aufgrund eines Gummiparagraphen gefällt, der es dem Richter überlässt, nach seinem Gutdünken zu verurteilen. Dem Berufungsgericht unter Richterin Dr. Segna sowie unserem Anwalt Dr. Tonon gebührt unser aufrichtiger Dank, dass sie der Gerechtigkeit zum Durchbruch verhalfen! Dieser Urteilsspruch ist nicht nur ein Freispruch für einen verdienten Politiker wie Pius Leitner, der über alle Parteigrenzen hinweg Anerkennung genießt, sondern auch ein Beweis für unsere gesamte Fraktion, dass wir mit Steuergeld nicht unachtsam umgegangen sind!“

Der freiheitliche Parteiobmann Andreas Leiter Reber zeigte sich ebenfalls sehr erfreut: „Die Partei war von der Unschuld von Pius Leitner stets überzeigt. Pius Leitner ist für uns Freiheitliche eine Symbolfigur, der stets mutig gegen die Verkrustungen des Establishments kämpfte. Daher traf es uns umso mehr, dass Pius Leitner selbst in den Fängen dieses Systems landete. Pius Leitner hat seine Aufgabe als Abgeordneter stets sehr ernst genommen und hat seine Pflichten immer mit absoluter Gewissenhaftigkeit erfüllt. Leider hat das erstinstanzliche Urteil dazu geführt, dass Pius Leitner sein Mandat zurücklegen musste, um Schaden von der Partei, vom Landtag und seiner Familie abzuwenden. Desto größer ist nun unsere Freude über den Freispruch unseres Ehrenobmannes!“, so Leiter Reber.

Pius Leitner selbst weilt derzeit in den USA. Nach seiner Rückkehr Anfang nächster Woche wird es eine ausführliche Pressekonferenz zu diesem Urteil geben. Nähere Details werden noch bekannt gegeben.

Nach seiner Verurteilung in erster Instanz im März ist Leitner bekanntlich zurückgetreten. Für ihn rückte Hannes Zingerle in den Landtag nach. Auch der Freispruch in zweiter Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung an das Kassationsgericht (Höchstgericht) in Rom ist noch möglich.

Bezirk: Bozen