Von: mk
Bozen – Die Menschenrechtspakte sind von Italien mitunterzeichnet und damit innerstaatlich geltendes Recht. Auf dieser Grundlage könne Südtirol die Selbstbestimmung einfordern. Daran erinnert der Obmann des Südtiroler Heimatbundes (SHB), Roland Lang, in einer Presseaussendung.
Zum 40. Jahrestag des Inkrafttretens der Menschenrechtspakte hat der Südtiroler Heimatbund ein Plakat gedruckt. Auf rot-weiß-rotem Untergrund trägt es die Überschrift: „Auch bei langen Wegen muss man den ersten Schritt tun – 40 Jahre Bestätigung der Menschenrechtspakte durch Italien – Grundlage für unser Selbstbestimmungsrecht.“
Das Selbstbestimmungsprinzip sei zwingendes Völkerrecht, gehe aus dem Naturrecht hervor und stehe über den Verfassungen der Nationalstaaten, schreibt der SHB in einer Presseaussendung. Die Pakte erklären in ihrem Art. 1 völlig übereinstimmend: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung.“ Es wird präzisiert als das Recht der Völker, frei über ihren politischen Status zu bestimmen und frei ihre wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung zu verfolgen. Eine weitere Grundsatzerklärung der UN -Vollversammlung vom 24. Oktober 1970 hat den Grundsatz noch einmal hervorgehoben.
Mit Unterzeichnung der Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen verpflichtet sich Italien unter Punkt drei außerdem, die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
Der Pariser Vertrag mit seiner Autonomievorgabe sei keine Lösung der Südtirol-Frage. Eine Volksabstimmung aller Südtiroler müsse gerechterweise Klarheit schaffen, welchen Weg das Südtiroler Volk gehen wolle. Lang verweist auf das Bestreben der Katalanen für die Unabhängigkeit. Die Reaktion der spanischen Regierung sei „Politik aus dem Geiste des Diktators Franco“ und die EU-Unterstützung für diesen Kurs drücke eine beschämende postkolonialistische Gesinnung aus.
Zu Recht erklärte der UN-Sonderberichterstatter „zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung“ Alfred de Zayas, vor einigen Tagen zu den Ereignissen in Katalonien: „Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein Recht der Völker und es gibt kein Vorrecht der Staaten, es zu gewähren oder zu leugnen. Im Falle eines Konflikts zwischen dem Prinzip der territorialen Integrität und dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung herrscht Letzteres vor.“
„Menschenrechte stehen zweifellos über jeder nationalen Verfassung. Italien hat uns Südtirolern mit der Annahme des Selbstbestimmungsrechtes die legale Möglichkeit geöffnet. Seitdem liegt es an uns, dieses Recht in Anspruch zu nehmen“, schließt Roland Lang.