Von: mk
Bozen/Rom – Der Südtiroler Heimatbund will alle Rechtsmittel ausschöpfen, um das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in der italienischen Hauptstadt Rom durchzusetzen. Wie berichtet will der Heimatbund in Rom 1000 Plakate mit der Aufschrift „Il Sudtirolo non è Italia“ anschlagen lassen. Das Plakatierungsamt der Gemeinde Rom hat allerdings das entsprechende Ansuchen mit der Begründung abgewiesen, dass die Aussage nicht der Wahrheit entspreche und im Widerspruch zum Artikel 118 der italienischen Verfassung stehe.
Diese Begründung des Plakatierungsamtes sei laut Heimatbund sowohl sachlich falsch als auch formell unzulässig. Der Heimatbund hat daher einen namhaften Bozner Rechtsanwalt beauftragt, gegen die Gemeinde Rom vorzugehen und das Recht auf freie Meinungsäußerung durchzusetzen.
Der Rechtsanwalt hat bereits die Gemeinde Rom in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass im staatlichen Dekret Nr. 507/1993 über die Plakatierungen und auch in den entsprechenden römischen Gemeindeverordnungen keinerlei Kontrollrecht vorgesehen ist. Dem Plakatierungsamt steht es daher nicht zu, den Inhalt bzw. die Rechtmäßigkeit eines Plakates zu bewerten. Auch für das Plakat gelte das Recht auf freie Meinungsäußerung, die im Artikel 21 der Verfassung garantiert ist, es sei auch bereits in verschiedenen Gemeinden Südtirols in den Jahren 2007 und 2013 anstandslos angeschlagen worden. Wenn das Amt das Plakat für ungesetzlich halte, so stehe es ihm frei, deswegen Strafanzeige zu stellen.
Der Rechtsanwalt fordert daher das Plakatierungsamt der Gemeinde Rom auf, im Wege des Selbstschutzes die Ablehnung des Plakates zurückzunehmen, da der Heimatbund sonst rechtliche Schritte ergreifen müsste.