Von: mk
Platter – Während der Ferienzeit herrscht auf Tirols Straßen reger Reiseverkehr. Zur Gewährleistung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit an den verkehrsstarken Wochenenden, wurden die Sommerfahrverbote heuer erweitert: Im Juli und August 2018 gibt es an acht Wochenenden nicht nur für LKW mit einem Fahrtziel in Italien oder einem Land, das über Italien erreicht werden soll, an Samstagen von 10.00 bis 15.00 Uhr ein Fahrverbot. Auch LKW, die zwischen 7.00 und 15.00 Uhr ein Fahrtziel in Deutschland haben oder einem Land, das über Deutschland erreicht werden soll, dürfen die Grenze nicht passieren. Das reguläre Wochenend-Fahrverbot beginnt anschließend jeweils um 15.00 Uhr.
„Seit Anfang Juli wies die Exekutive an den Samstag-Fahrverbotstagen insgesamt rund 630 Lkw am Brenner zurück – vergangenes Wochenende waren es 76 Lkw. Wir beobachten bereits eine deutliche Entlastung zugunsten des flüssigeren Reiseverkehrs. Das zeigt, dass sich die Kontrollmaßnahmen und das zusätzliche Fahrverbot bewähren“, zieht LH Günther Platter positive Bilanz und betont: „Der Güterschwerverkehr trifft nicht vollends mit dem Reiseverkehr zusammen und ein gänzlicher Verkehrskollaps wird verhindert. Wir halten am erweiterten Fahrverbot fest und wollen dieses auch im Fahrverbotskalender 2019 einbringen.“
Verkehrslandesrätin und LHStvin Ingrid Felipe sagt zu den erweiterten Regelungen: „Die Verkehrslenkung und -verlagerung, besonders im Tiroler Inntal, bedarf einem Bündel an Maßnahmen. Neben der Kostenwahrheit auf der Straße, dem Ausbau der Infrastruktur, regelmäßigen Kontrollen und deren Evaluation gehören Fahrverbote zu den wichtigsten Hebeln, um die Tiroler Bevölkerung vor dem überbordenden Transitverkehr, speziell während der Hauptreisezeit, zu schützen.“
Heimische Wirtschaft vom Fahrverbot ausgenommen
So würden ohne ein solches Fahrverbot in Richtung Deutschland „die Lkw die gesamten Bereiche rund um die Inntal- bzw. Brennerautobahn einparken, da sie an der Grenze zu Deutschland nicht mehr weiter kommen. Dort gilt das Fahrverbot auf der A93 bei der Anschlussstelle Reischenhart am Wochenende von 7.00 bis 20.00 Uhr“, erklärt LH Platter weiters, dass „Schwertransporte mit einem Ziel in Tirol vom Fahrverbot ausgenommen sind – dadurch sind unsere heimischen Unternehmen vom Fahrverbot nicht betroffen.“
Rechtmäßige Fahrverbote für Lkw
Die Fahrverbote werden jährlich seitens des Bundesministeriums für Verkehr (BMVIT) rund um den März veröffentlicht. „Da sich Ende des Jahres 2017 bereits eine massive Steigerung des Schwerverkehrs abzeichnete, haben wir für den heurigen Sommer um ein zusätzliches Fahrverbot ersucht“, verweist LH Platter auf die rechtliche Möglichkeit, weitere Wochenendfahrverbote festzulegen, wenn es im Sinne der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs nötig ist. „Sowohl sektorales Fahrverbot sowie das Wochenend- und Nachtfahrverbot sind bereits wesentliche Maßnahmen, die an Reisewochenenden einem gänzlichen Verkehrskollaps vorbeugen. Das werden wir auf diese Weise weiterführen“, betonen LH Platter und LHStvin Felipe unisono.
Factbox
Zurückgewiesene LKW im Rahmen des erweiterten Samstag-Fahrverbotes:
· Samstag, 7. Juli: Über 200
· Samstag, 14. Juli: 170
· Samstag, 21. Juli: 97
· Samstag, 28. Juli: 88
· Samstag, 4. August: 76