Von: mk
Bozen – Das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit hat zwei neue Bekanntmachungen zur Finanzierung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge veröffentlicht. Wie Europa-Landesrätin Magdalena Amhof informiert, stammen die Mittel aus dem 800 Milliarden schweren Aufbauinstrument der EU “NextGenerationEU”, das in Italien über den staatlichen Wiederaufbau- und Resilienzplan (PNRR) umgesetzt wird. Einer der Schwerpunkte ist die Reduzierung der Umweltbelastung in allen Sektoren, so auch im Bereich der Mobilität.
“Europa soll dadurch nachhaltiger und zukunftsfit werden, viele Projekte werden auch in Südtirol bereits umgesetzt. Ein Vorteil ist außerdem, dass genehmigte Projekte in diesem Fall einen Teil der Finanzierung als Vorschuss erhalten”, sagt Amhof. “Diese PNRR-Aufrufe bieten eine interessante Chance für Südtiroler Unternehmen im Energiesektor und sind auch ein wichtiger Hebel zur weiteren Verbreitung der umweltfreundlichen und emissionsfreien Mobilität”, betont auch Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.
Anträge bis 7. Oktober einreichen
Die Förderung richtet sich an Unternehmen und Bietergemeinschaften, die bei Antragstellung bereits Ladestationen in der EU betrieben haben. Eine der Ausschreibungen bezieht sich auf Stadtzentren, mit Gesamtmitteln in Höhe von 279 Millionen Euro, die zweite betrifft außerstädtische Straßen und umfasst rund 360 Millionen Euro. Der Beitrag beträgt bis zu 40 Prozent der zulässigen Kosten.
Bei beiden Aufrufen wurde das Staatsgebiet in Gebietseinheiten und Untereinheiten unterteilt und eine Mindestanzahl von zu errichtenden Ladesäulen festgelegt. Die Antragsteller müssen zumindest für eine ganze Untereinheit ansuchen. Um eine breite Beteiligung von Betreibern, einschließlich kleinerer Unternehmen, zu fördern, hat man im Vergleich zu vergangenen Aufrufen die Größe der Untereinheiten reduziert.
Anträge können ab Montag, 22. Juli (17.00 Uhr) bis zum 7. Oktober 2024 (21.59 Uhr) über das Online-Portal des GSE (Gestore Servizi Energetici) eingereicht werden. Der GSE wurde vom Ministerium mit der Verwaltung des Aufrufs und der Bewertung der Ansuchen beauftragt. Detailinformationen sind auf der Website des GSE abrufbar, jeweils auf spezifisch zu Stadtzentren beziehungsweise zu außerstädtischen Straßen.