Von: mk
Bozen – Die Landesregierung verkauft die Kürzung der Arbeitszeit des Kindergartenpersonals mit den Kindern als Großtat, in Wirklichkeit werden die Kindergärtnerinnen an der Nase herum geführt. Das behauptet zumindest der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder. „Als Strafe dafür, dass die Landesverwaltung und die Landesregierung den Kindergärtnerinnen in ihrem Kampf für bessere Arbeitsbedingungen ein wenig entgegen gekommen ist, werden mit der geringen Stundenverkürzung in der Arbeit mit den Kindern eine Reihe von Nachteilen verknüpft“, kritisiert Pöder.
Das Kindergartenpersonal werde nun mit der Kritik der Eltern an den verkürzten Kindergärtenöffnungszeiten am Freitag allein gelassen. Zudem werde jenen Kindergartenmitarbeiterinnen, die im Monat die vom Gesetz vorgesehenen drei Tage Freistellung für die Pflege pflegebedürftiger Angehöriger in Anspruch nehmen, jetzt diese Freistellungszeit verkürzt. Weiters drohe man den Kindergärtnerinnen mit Einbußen beim 13. Monatsgehalt, mit geringeren Rentenansprüchen und auch mit Nachteilen bei der Anrechnung der Arbeitsjahre für die Stellen-Ranglisten. Auch falle unterm Strich bei der Erledigung der Nebentätigkeiten außerhalb der Kinderbetreuung die faktische Verkürzung der Arbeitszeit weitaus geringer aus, als dies öffentlich immer vermittelt werde, zählt Pöder die Nachteile auf.
„Die Gewerkschaften versichern dem Personal zwar, dass die Negativauswirkungen bei Weitem nicht so schlimm sein würden, es herrscht aber Verunsicherung. Nur die deutliche Aufstockung des Kindergartenpersonals, wie sie auch von den Kindergärtnerinnen immer gefordert worden war, hätte hier wirklich eine Verbesserung der Situation gebracht“, so der Abgeordnete weiter.
Aufgrund einer Landtagsanfrage Pöders befassten sich Landesregierung und Personalabteilung erneut mit der Thematik und Landesrätin Waltraud Deeg habe einräumen müssen, dass man sich nicht ganz sicher sei, ob nach der Arbeitszeitverkürzung die Negativauswirkungen des Lehrerkollektivvertrages auf die Kindergärtnerinnen anwendbar sind. „Die Personalabteilung hat zum Beispiel bei der Kürzung der Pflegefreistellungen einfach die für die Kindergärtnerinnen nachteiligen Bestimmungen des Lehrerkollektivvertrages zur Anwendung gebracht, wobei für das Kindergartenpersonal gar kein Kollektivertrag existiert. Diese Vorgangsweise ist ziemlich arrogant“, findet Pöder.
Landesrätin Deeg sichert in ihrer Antwort zu neuerliche Prüfung der Thematik zu, weil nicht automatisch der Lehrerkollektivvertrag zur Anwendung kommen könne.
„Die böse Überraschung kam für einige Vollzeitmitarbeiterinnen im Kindergarten, die bislang die drei Tage Freistellung für die pflegebedürftigen Familienangehörigen in Anspruch nehmen konnten. Weil sie zwar weiterhin Vollzeitbeschäftigte sind, aber diese Verkürzung der Arbeitszeit direkt mit den Kindern vorgenommen wurde, will die Landesverwaltung den Kindergärtnerinnen nun Zeit von der Pflegefreistellung abziehen. Das bedeutet, dass alle zwei Monate ein Freistellungstag gestrichen wird. Dabei gibt es ähnliche Abzüge in anderen Berufskategorien keineswegs, auch wenn dort faktisch weniger Stunden Vollzeitarbeit geleistet wird“, bemängelt Pöder.
„Die Kindergartenverwaltung bestraft jetzt quasi die pflegebedürftigen Familienangehörigen einer Kindergärtnerin dafür, dass diese nach monatelangen Drängen und Betteln der Kindergärtnerinnen beim Land eine kleine Entlastung bei der Arbeitszeit erhalten. Mit einer Hand gibt das Land und mit der anderen nimmt es wieder. Das ist eine bodenlose Frechheit und zudem vom Gesetz nicht abgedeckt“, kritisiert Pöder abschließend.