Von: mho
Bozen – Als “üblen Gehaltstrick der Landesregierung”, um die seit über zwei Jahren zu hohen Gehälter der Primare zu retten, bezeichnet der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, die Vorgangsweise beim jüngsten Sammelgesetzentwurf im Landtag.
Mit einem Änderungsantrag, der kurzfristig im vierten Gesetzgebungsausschuss des Landtages eingebracht worden war, habe die Landesregierung dafür gesorgt, dass die per Staatsgesetz vorgeschriebene Gehälterreduzierung auf einen Maximalbetrag von 240.000 Euro erst ab Herbst greife und auch keine Rückzahlung der bisher zuviel erhaltenen Beträge nötig sei.
Seit April 2014 dürften öffentliche Führungskräfte nicht mehr als 240.000 Euro verdienen, sehe ein Staatsgesetz vor. In Südtirol seien die Gehälter von Führungskräften zwar angepasst worden, aber rund die Hälfte der Südtiroler Primare sowie einige Oberärzte und Hausärzte hätten seit Jahren weiterhin mehr als 240.000 Euro verdient. Eine Ausnahmeregelung und die Untätigkeit der Landesregierung hätte dies ermöglicht, man zögerte laut Pöder die Gehaltsanpassung jedoch einfach hinaus, so dass ein Teil der Ärzte einfach zwei Jahre lang mehr verdient hätte als gesetzlich zulässig.
Der Staat habe allerdings Druck auf die Landesregierung gemacht, diese Ausnahmeregelung zu kippen und die Gehaltsobergrenze auch in Südtirol endlich für alle Führungskräfte anzuwenden. Die Landesregierung wollte nun im Juli dieses Jahres mit dem damaligen Sammelgesetz dieser Verpflichtung nachkommen, allerdings – so Pöder – mit einem Trick: Das Gehalt sollte erst ab dem 1. Jänner 2017 gekürzt werden, also mit einer Gnadenfrist für die Primare von einem weiteren halben Jahr. Nachdem es im Landtag damals allerdings Widerstand gab, wurde die Frist gekippt und die Gehaltsobergrenze trat mit dem Sammelgesetz im Juli 2016 in Kraft.
Einen weiteren Trick hätte die Landesregierung allerdings damals schon gegen oppositionellen Widerstand über die stabile PD-SVP-Mehrheit durchgesetzt: Damit die Primare das zwei Jahre lang zu viel bezogene Gehalt nicht zurückzahlen mussten, habe man eine Sicherheitsbestimmung eingebaut: Die Ausnahmeregelung galt ab Mai 2014 rückwirkend, damit war das Gehalt gerettet. Pöder vermutet, dass die Landesregierung bereits damals wusste, dass diese rückwirkende Gehaltsrettung von der Regierung in Rom niemals akzeptiert würde, weil es eindeutig dem Staatsgesetz widersprach.
Es kam, wie es kommen musste, die Regierung in Rom erklärte der Landesregierung, dass diese rückwirkende Gehaltsrettung nicht in Ordnung sei. Deshalb hätte die Landesregierung am Samstag im 4. Gesetzgebungsausschuss nun so Nebenbei einen kleinen Änderungsantrag zum neuen Sammelgesetz eingebracht, mit dem die rückwirkende Gehaltsrettung ab Mai 2014 wieder gestrichen worden sei.
“Müssen die Primare und anderen Ärzte nun fürchten, die zu viel erhaltenen Gelder zurückgeben zu müssen? Weit gefehlt. Denn diese neue Sammelgesetz wird im Oktober oder November im Landtag genehmigt. Bis dahin gilt die rückwirkende Gehaltsrettung weiterhin”, erklärt Pöder. “Wird sie dann gestrichen, dann tritt ein gewiefter juridischer Trick auf den Plan, wie heute die Landesregierung im Gesetzgebungsausschuss nur widerwillig offenlegen musste: Die rückwirkende Gehaltsrettung immerhin für einige Monate in Kraft also kann es juridisch gesehen jetzt keine Rückforderung für die letzten zwei Jahre mehr geben.”
Das würde in der Substanz bedeuten: Ein Teil der führenden Primare, Oberärzte etc. habe seit Mai 2014 zu hohe Gehaltszahlungen erhalten, diese seien gerettet worden, auch die Gehaltszahlungen bis Juli 2016 seien gerettet und die Gehaltsreduzierung gelte ohnehin erst ab dem zweiten Halbjahr 2016. “Durch die neuerliche Gesetzesänderung wird bis zum Schluss die Gehaltsgrenze von 240.000 Euro für 2016 für einige der Empfänger ohnehin nicht einzuhalten sein, was aber rechtlich gesehen kein Problem ist”, so Pöder.
Die Streichung der rückwirkenden Absicherung gelte zudem als zusätzliche Absicherung: Würde der Landtag den Passus jetzt nicht streichen, dann würde die römische Regierung den gesamten Vorgang vor dem Verfassungsgericht anfechten, was wiederum die Gehaltsrettung vom Juli 2016 kippen und damit wäre sogar die Rückforderung der zu hohen Gehälter ab Mitte 2014 möglich machen würde.
Pöder ist stinksauer: “Dass die Landesregierung den Landtag für derartige juridische Tricksereien missbraucht und sich die Mehrheit auch noch dazu benutzen lässt,um die Gehälter von öffentlichen Führungskräften zu retten ist beschämend.” Der Landtagsabgeordnete habe gegen das Vorhaben gestimmt und auch am Ende das gesamte Sammelgesetz abgelehnt,sowie als einziges Mitglied des Ausschusses einen Minderheitenbericht, also Oppositionsbericht zum Gesetz angekündigt.