Von: mho
Bozen – Fast schon mehr Befreiungen als Zahlungspflichtige ortet der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, bei der Gemeindeimmobiliensteuer. So seien Staat, Land, Region, Bezirksgemeinschaften, Kirchen, Gebetsräume, Kultureinrichtungen aller Art von der Gemeindeimmobiliensteuer befreit. Auch im Landwirtschaftsbereich müsste man über Befreiungen von der Immobiliensteuer nochmals reden, obwohl man dort bereits einige Schritte gemacht hat.
Pöder hält pauschalen Befreiungen von ganzen Kategorien für falsch. Einzig die Befreiung der Erstwohnungen von der Immobiliensteuer sei gerechtfertigt, und darum musste immer wieder gekämpft werden. “Warum soll beispielsweise der Staat für seine Staatshotels, in denen die Gäste nicht einmal Ortstaxen bezahlen, keine Immobiliensteuer an die Gemeinden bezahlen müssen?”, fragt sich der Abgeordnete in einer Presseaussendung.
“Der Staat soll für seine Einrichtungen Steuern an die Gemeinden bezahlen, wenn es vernünftige und gerechtfertigte Ausnahmen geben soll, dann sollen die im Einzelnen festgelegt werden. Eine pauschale Steuerbefreiung soll es auch nicht für das Land oder die Region gegenüber den Gemeinden geben, auch nicht für die Bezirksgemeinschaften, die zwar eine Art Dachorganisation der Gemeinden sind, aber die Einrichtungen nicht in allen sondern in einzelnen Gemeinden haben. Jedes Bauwerk und die damit verbundenen Infrastrukturen sowie die Menschen, die in den Bauwerken arbeiten oder diese Nutzen verursachen in den jeweiligen Gemeinde Kosten. Also sollen, wenn schon der Wohnungsbesitzer oder der Betriebsinhaber die GIS bezahlen muss, auch Staat, Land und Region die Steuer entrichten”, schlägt Pöder vor.
Bei den Kultureinrichtungen müsse man auch differenzieren, eine generelle Befreiung müsse dort auch nicht gegeben sein. Und hinsichtlich der Kirchen und Gebetsräume bzw. Gebetsgebäude müsste man auch noch einmal ein Wort reden. Auch hier sei die generelle Steuerbefreiung nicht unbedingt gerechtfertigt, auch hier könne man spezifizieren. Historische kleine Kapellen oder dergleichen könne man z.B. befreien, dass man aber bei kirchlichen oder religiösen Einrichtungen so großzügig verfahre wie bisher, müsse nicht sein, so der Abgeordnete. “Man kann hier durchaus auch Pauschalbeträge andenken.”
Pöder bereitet einen Begehrensantrag vor, mit dem der Staat aufgefordert wird, die Ausnahmebestimmungen aus dem Staatgesetz zu streichen oder zumindest die Ausnahmebestimmungen etwas enger und weniger großzügig zu definieren. “Das Beste wäre, der Staat würde die Detailfestlegung den Regionen oder in unserem Fall dem Landtag überlassen.” Die reine Streichung der Ausnahmebestimmungen aus dem GIS-Landesgesetz nütze in diesem Fall leider wenig, zumal der Staat in seinem GIS-Gesetz klare Vorgaben macht.