Reform soll vor dem Verfassungsgericht verteidigt werden

Polit-Renten: Regionalrat lässt sich auf Verfahren ein

Mittwoch, 22. März 2017 | 12:00 Uhr
Update

Von: luk

Trient/Bozen – Laut einem Bericht des Tagblatts Dolomiten soll die Reform der Politiker-Pensionen aus dem Jahr 2014 auch vor dem Verfassungsgericht verteidigt werden.

Das haben das Regionalratspräsidium und die Regionalregierung beschlossen – sie lassen sich nun auf das Verfahren vor dem Verfassungsgericht ein.

Bekanntlich hatte der Trentiner Richter Roberto Beghini entschieden, dass der von Altmandatar Alois Kofler eingebrachte Zweifel über die Verfassungsmäßigkeit nicht völlig von der Hand zu weisen sei und hatte den Fall an das Höchstgericht weitergeleitet.

Damit stellt sich die Frage, was geschieht, wenn das Verfassungsgericht die Reform für nicht verfassungsmäßig erklärt? Bekanntlich wurde der ursprünglich für die Altmandatare günstige Abschlagzinssatz rückwirkend angehoben. Damit reduzierten sich die Renten der Altmandatare im Nachhinein. Einige Altmandatare haben einen Teil ihres Rentenvorschusses zurückgezahlt – insgesamt 16,8 Millionen Euro sind bereits an die Region zurückgeflossen, 12,8 Millionen Euro sollten noch zurückfließen. Das Geld – etwa 30 Millionen Euro – wurde für den Family Fonds zweckgebunden. Geld, das der Region im Falle eines für sie negativen Urteils des Verfassungsgerichts nicht zur Verfügung stehen würde und das sie also anderweitig aufbringen müsste. Die 16,8 Millionen Euro müssten dann natürlich an die Altmandatare zurückgezahlt werden, erläutert das Tagblatt Dolomiten.

Indes wird auf den Ausgang des zweiten Prozesses der Altmandatare und einiger Witwen in Trient gewartet.

Am 29. März muss der Richter über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung für jene Altmandatare und Witwen entscheiden, die sich für Abschläge und das „alte System“ entschieden hatten.

Bezirk: Bozen