Von: mk
Trient/Bozen – Die Reform der Politikerrenten, die im Jahr 2014 nach dem Polit-Rentenskandal von den Landeshauptleuten Arno Kompatscher und Ugo Rossi auf den Weg gebracht worden war, könnte nun vom Verfassungsgericht gekippt werden, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Der Trentiner Richter Roberto Beghini hält die verfassungsrechtlichen Bedenken von Altmandatar Alois Kofler nicht für unbegründet. Beghini ist einer von drei Richtern, die über Rekurse von 62 Altmandataren bzw. deren Witwen gegen die Politrenten-Reform zu befinden haben.
Ex-Senator und Ex-Landesrat Kofler hatte in Zusammenhang mit dem neuen Abzinsungssatz und mit der Rückgabe der Rentenvorschüsse und Family-Fonds-Quoten die Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen. Beghini hat diese Fragestellung samt Faszikeln an das Verfassungsgericht in Rom weitergeleitet.
Für verfassungsrechtlich in Ordnung hält Beghini hingegen die Kürzung der Leibrenten um 20 Prozent.
Bekanntlich wurde im Zuge der umstrittenen Rentenreform aus dem Jahr 2012 den Altmandataren – abgesehen von einer monatlichen Rente von 2800 Euro – ansehnliche Rentenvorschüsse in Aussicht gestellt und Quoten im regionalen Family Fonds zugesichert. Dass diese so üppig ausfielen, hatte mit dem niedrigen Abzinsungssatz von 0,81 Prozent zu tun.
Dieser günstige Abschlagszinssatz wurde mit der Kompatscher-Rossi-Reform im Jahr 2014 wieder rückwirkend angehoben. Sollte das Verfassungsgericht nun diese Neuberechnung und Anhebung des Abzinsungsfaktors für verfassungswidrig erklären, wäre dies ein herber Rückschlag für die beiden Landeshauptleute.
Für Richter Beghini könnte diese Rückwirksamkeit verfassungswidrig sein, weil sich die Altmadatare auf die damalige gesetzliche Rentenregelung verlassen hätten. Daher hätte die Regelung im Nachhinein nicht hätte rückwirkend abgeändert werden dürfen. Vor dem Trentiner Zivilgericht ist am 29. März eine weitere Verhandlung geplant.