Von: mk
Bozen – Vorgestern wurde der Entwurf des neuen Wohnbauförderungsgesetzes zum zweiten Mal vorgestellt. Der Südtiroler Jugendring (SJR) ist erfreut, dass dieser auch positive Neuerungen für junge Menschen enthält. „Besonders erfreut sind wir, dass ein Teil unserer Verbesserungsvorschläge, die wir nach der ersten Vorstellung vorgebracht haben, berücksichtigt worden sind. Nichtsdestotrotz besteht bei einigen Punkten noch Nachbesserungsbedarf“ resümierte Martina De Zordo, SJR-Vorsitzende.
Ein zentraler Punkt für den SJR war beispielsweise, dass in Bezug auf das Lebensminimum nicht die Ist-Situation bzw. die Vergangenheit zu bewerten ist, sondern nach vorne geschaut werden sollte. Nunmehr soll für die Kreditwürdigkeit die Zukunft ausschlaggebend sein. „Damit haben auch diejenigen, die erst ein paar Jahre gearbeitet haben und hierbei prekär angestellt waren, nunmehr aber auf ein fixes Einkommen zurückgreifen können, eine Chance sich ein Eigenheim zu ermöglichen und entsprechend unterstützt zu werden“, ist De Zordo erfreut.
Ein Thema, bei welchem noch Klärungsbedarf besteht, betrifft die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung. Dem Ansuchen um Wohnbauförderung muss nämlich eine Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit beigelegt werden. Wird diese erst nachträglich gemacht (daher später als ein Jahr nach Aufforderung), ist diese erst 18 Monate nach Beantragung gültig. Daher kann diese den Gesuchsunterlagen oft nicht beigelegt werden, sodass auch nicht um eine Wohnbauförderung angesucht werden kann. „Wir wissen, dass es oft genau daran scheitert. Es fehlt häufig das notwendige Wissen über die Wichtigkeit und die Auswirkungen einer nicht rechtzeitig abgegebenen Erklärung“, so Olav Lutz, SJR-Vertreter im Familienbeirat des Landes. Landesrat Tommasini hat im Rahmen der Vorstellung des Gesetzentwurfs berichtet, dass das Wohnbauamt nach einer Lösung sucht und ist guter Dinge, dass hierzu auch Lösungen gefunden werden. Auch hat er informiert, dass dieses Thema in der Landesregierung vertieft werden soll.
Laut Gesetzentwurf sind zudem viele Details mit Durchführungsbestimmungen zu regeln, u.a. nähere Bestimmungen zur erforderlichen Mindestpunkteanzahl. Diesbezüglich mahnt der SJR noch Nachbesserungsbedarf an. „Aktuell ist es so, dass junge Menschen, auch aufgrund ihres Alters, oft nicht die nötigen Punkte erreichen können und damit keine Förderung erhalten“, so De Zordo.
Der SJR will nun die weiteren Entwicklungen verfolgen – mit dem Ziel, dass „leistbares Wohnen“ auch für junge Erwachsene nicht nur ein leeres Schlagwort bleibt, sondern konkret umgesetzt wird.