Von: mk
Bozen – Die Zweisprachigkeitspflicht, der auch Poste Italiane unterworfen ist, würde eigentlich voraussetzen, dass Benachrichtigungen in beiden Landessprachen identisch sind, erklärt der Obmann des Südtiroler Heimatbundes, Roland Lang, in einer Aussendung.
„Nicht so bei der italienischen Post: Der etwas fehlerhafte deutsche Hinweis auf eine Paketsendung sieht im Gegensatz zum italienischen Text keinen zweiten Zustellungsversuch vor. Ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird? Hoffentlich nicht! Liebe Post, der italienische Text sollte vollinhaltlich auch in deutscher Sprache aufscheinen. Und dies bitte schon beim ersten Versuch!“, betont Lang.