Von: luk
Bozen – Auch Südtirols Gemeinden werden in diesen Tagen über die alternierende Postzustellung informiert. Das Land verhandelt derzeit in Rom über eine Sonderregelung.
Die Leitung der italienischen Postgesellschaft wird in den nächsten Tagen alle Gemeinden Italiens darüber informieren, dass ab Februar 2017 die Post an alternierenden Tagen, also an drei Tagen je Woche, zugestellt wird. Von dieser neuen Regelung ausgenommen sind nur Großgemeinden.
Auch Südtirols Gemeinden werden in den nächsten Tagen dieses Informationsschreiben der Post erhalten, mit Ausnahme der Städte Bozen, Brixen und Meran, die aufgrund der Einwohnerzahl nicht betroffen sind. Die neue Regelung dürfte somit in 113 Gemeinden Südtirols zur Anwendung kommen.
Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung erinnerte Landeshauptmann Arno Kompatscher daran, dass das Land für Südtirol eine Sonderregelung anstrebe und dass “die Verhandlungen mit der Spitze der Postverwaltung kurz vor dem Abschluss” stünden. Dabei sei das Land bemüht, zumindest für die Verlagsprodukte die Zustellung an sechs Tagen pro Woche auf dem gesamten Landesgebiet zu gewährleisten. Zudem sei die Einführung von Neuerungen geplant, wie die direkte Zustellung von Einschreibe-Sendungen durch den Postboten oder die Ermächtigung der Postboten, Zahlungen entgegen zu nehmen.
Zwei weitere wichtige Eckpunkte des Übereinkommens, an dem derzeit gearbeitet wird, sind die Beibehaltung der derzeitigen Anzahl von Postämtern in Südtirol, die Rückverlegung des Verteilerzentrums von Verona nach Bozen. Was die Arbeitsplätze bei der Post in Südtirol angeht, erklärte der Landeshauptmann: “Ich kann versichern, dass in Südtirol keine Arbeitsplätze abgebaut werden.” Sollte es zum Einvernehmen mit der italienischen Postgesellschaft und zur geplanten Verlagerung des Verteilungszentrums kommen, so könnten hingegen neue Arbeitsplätze entstehen.
Abschließend wies der Landeshauptmann auch darauf hin, dass einige Gemeinden gegen die Einschränkung der Postzustellungen ein Verfahren beim EU-Verfassungshof eingeleitet haben. Allerdings sei auf diesem europäischen Rechtsparkett eine Entscheidung nicht unmittelbar zu erwarten.