Von: mk
Bozen – Aus der Beantwortung der Anfrage Nr. 2077/16 ging unter anderem Folgendes hervor: „Die Verwendung bzw. Vermietung von öffentlichen Einrichtungen (Operationssälen etc.) und Geräten im Sanitätsbereich an Privatärzte ist im Südtiroler Gesundheitssystem nicht vorgesehen.“ Dennoch können sich Privatpatienten in den öffentlichen Einrichtungen behandeln lassen und hierzu werden die entsprechenden Einrichtungen verwendet. Die Freiheitlichen Landtagsabgeordneten Blaas und Oberhofer gingen den Hintergründen nach.
„‘Der Südtiroler Sanitätsbetrieb behält sich von den aus der privatärztlichen Tätigkeit eingenommenen Beträgen, die der Patient nach geltendem Tarif bezahlen muss, bei den fachärztlichen Visiten einen fixen Betrag von 29 Prozent des eingezahlten Tarifs, bei den instrumentaldiagnostischen Untersuchungen – je nach Typ und damit verbundener Komplexität der Leistung – bis zu 50 Prozent des vom Patienten eingezahlten Tarifs‘“, zitiert Blaas einleitend aus der Antwort auf seine Anfrage. „Sehr wohl werden öffentliche Güter im Sanitätswesen privat genutzt“, gibt Blaas zu bedenken.
„Die private Nutzung wird entsprechend verrechnet“, hält die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Tamara Oberhofer fest. „Auf über zwei Millionen Euro belaufen sich die jährlichen Einnahmen, die sich aus dem Verwenden von öffentlichen Einrichtungen, Geräten und Personal durch Privatpatienten ergeben“, hält Oberhofer fest und verweist auf die Summen für die Jahre 2014 bis 2016, welche sich zwischen 2,06 und 2,14 Millionen Euro bewegen.
„‘Der Südtiroler Sanitätsbetrieb stellt den bediensteten Fachärztinnen und Fachärzten für die innerbetriebliche, privatärztliche Tätigkeit (sog. „intramoenia“) gemäß geltender Vertragsregelung Räume, medizinische Geräte, Ärzte und Hilfspersonal zur Verfügung. Diese Tätigkeit beschränkt sich zur Zeit ausschließlich auf ambulante, fachärztliche Leistungen (Untersuchungen und sog. instrumental-diagnostische Leistungen), es werden also keine chirurgischen Operationen durchgeführt‘“, entnimmt Blaas aus der Antwort auf die Anfrage.
„Hierin liegt die Basis für eine Zweiklassenmedizin“, unterstreichen Blaas und Oberhofer. „Der Zugang zum öffentlichen Gut des Sanitätswesens müsste im Regelfall allen Bürgern gleichermaßen möglich sein. Durch die private Nutzung wird der Zugang jedoch eingeschränkt“, geben die Freiheitlichen Landtagsabgeordneten zu bedenken und warnen abschließend vor einer weiteren Ausdehnung der privaten Nutzung der öffentlichen Infrastrukturen des Sanitätsbetriebes.