Von: mk
Sterzing/Freienfeld – Trotz des behängenden Anfechtungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Bozen gegen den Beschluss der Landesregierung zur Schließung der Geburtenabteilung in Sterzing und der Aufforderung aller politischen Vertreter des Bezirkes im Rahmen einer Aussprache zu einer Fristverlängerung sollen sich mit 31. Oktober die Türen der Geburtenabteilung in Sterzing endgültig schließen.
„Wir werden nicht müde, nochmals zu betonen, dass Sterzing alle Vorgaben des Gesundheitsministeriums erfüllt und alle geforderten Sicherheitsstandards und Qualitätsnormen imstande ist, umzusetzen. Trotz der schwierigen und unsicheren Arbeitssituation die letzten Jahre hinweg haben die Mitarbeiter der Mutter-Kind-Abteilung mit enorm viel Einsatz eine hervorragende und gut funktionierende Abteilung aufgebaut. Diese genießt weit über die Grenzen des Wipptals hinaus hohes Ansehen. Davon überzeugen konnten wir uns auch im Rahmen der Hebammentagung Ende Oktober im Stadttheater von Sterzing. Aussagen von Referenten und anwesenden Fachärzten bestätigen, dass Sterzing mit dem Konzept rund um eine natürliche Geburt federführend und vielen Abteilungen weit voraus ist. Diese Tatsachen bleiben jedoch genauso ungehört wie die Stimme der Wipptaler Bürger. Bei obengenanntem Treffen bereits anfangs August haben wir politischen Vertreter die Verlängerung der Frist gefordert. Dies aus guten Gründen: Die Gynäkologie/Geburtshilfe sowohl von Sterzing aber auch jene von Brixen sind derzeit führerlos bzw. interimsbesetzt. Genau in einer solchen Übergangsphase aber sollten die Kapitäne sprich Primare im Boot sitzen und den zukünftigen Kurs bestimmen“, erklären der Sterzinger Stadtrat und die Gemeindeverwaltung von Freienfeld in einer Aussendung.
Landesrätin Martha Stocker wiederhole in ihren Presseaussendungen stets, dass die zukünftige wohnortnahe Versorgung auf dem neuen Modell für die Betreuung rund um die Geburt in Südtirol fußt, heißt es aus Sterzing und Freienfeld. „Ein neues Modell ist löblich – doch hilft es nicht, wenn der Übergang und die Übernahme überstürzt erfolgen. Voraussetzung für das Gelingen ist nicht ein Modell sondern ein durchdachtes Konzept und ausreichend Zeit für die Sensibilisierung und Erklärung nicht nur der Mitarbeiter, sondern auch der betroffenen Frauen. Zudem erscheint es mehr als sinnvoll, die Frist auch deshalb zu verlängern, weil für den 10. November die Verhandlung am Verwaltungsgericht Bozen im Verfahren der Standortgemeinde Sterzing gegen den Beschluss der Landesregierung zur Schließung der Geburtenabteilung stattfindet. Wird diesen Anträgen stattgegeben, muss in zehn Tagen nach Schließung wieder geöffnet werden“, so der Sterzinger Stadtrat und die Gemeindeverwaltung von Freienfeld.
Die Schließung der Geburtenabteilung würde unweigerlich am Grundgerüst des Akutkrankenhauses von Sterzing rütteln, ist man in Sterzing und Freienfeld überzeugt. „Als politisch Verantwortliche sind wir für die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger mitverantwortlich. Deshalb muss in unseren Augen zum einen einer Fristverlängerung und zum anderen einem Konzept, in welchen das Sterzinger Know How genutzt und umgesetzt werden kann, stattgegeben werden“, erklären der Stadtrat von Sterzing und die Gemeindeverwaltung von Freienfeld abschließend.
BürgerUnion: „Tag der Schande“
Als “Tag der Schande für Südtirols Landespolitik” bezeichnet hingegen der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, den heutigen offiziellen Schlusstag für die Sterzinger Geburtenstation.
“Dass die Landespolitik nicht imstande oder nicht gewillt war, die Geburtenabteilung am Wipptaler Krankenhaus zu erhalten, ist wohl der bisherige Tiefpunkt in der Arbeit der Landesregierung Kompatscher”, so Pöder.
“Dabei wissen wir mittlerweile, dass weder das Ministerium in Rom noch die formelle Gründe in Südtirol oder im Krankenhaus Sterzing selbst eine Schließung der Sterzinger Geburtenstation zwingend notwendig gemacht haben. Es war und ist politischer Wille der Südtiroler Landesregierung, die Krankenhäuser Innichen und Sterzing auszubluten, beginnend beim Aus für die die Geburtenabteilungen.”
Pöder unterstreicht nochmals, dass in Sterzing sehr wohl die Voraussetzungen für den Erhalt der Geburtenstation bestanden hätten – sowohl hinsichtlich der Zahl der Geburten als auch in der Personalfrage und hinsichtlich der Sicherheitsstandards.
Im Landtag hat Pöder einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Geburtenabteilungen in allen öffentlichen Südtiroler Krankenhäusern zum Grundversorgungsangebot erklärt werden. “Auch die Abhaltung einer gesetzeseinführenden Volksabstimmung zu dieser Frage ist nicht ausgeschlossen”, kündigt Pöder an.