Bosnisch-serbischer Politiker Milorad Dodik vor Gericht

Prozess gegen bosnischen Serbenführer Dodik begonnen

Montag, 05. Februar 2024 | 23:10 Uhr

Von: APA/AFP

Mit der Verlesung der Anklageschrift hat vor einem Gericht in Sarajevo der Prozess gegen den bosnischen Serbenführer Milorad Dodik wegen seines Widerstand gegen den von der UNO ernannten Hohen Repräsentanten begonnen. Beim Verlassen des Gerichtsgebäudes am Montag nannte Dodik das Verfahren einen “rein politischen Prozess”. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Dodik will eine mögliche Verurteilung aber nicht akzeptieren.

Zudem darf er keine politischen Ämter mehr ausführen. Dem 64-jährige bosnische Serbenführer wird vorgeworfen, die Entscheidungen des Hohen Repräsentanten für Bosnien-Herzegowina, Christian Schmidt, nicht beachtet zu haben. Es ist das erste Mal, dass sich ein Politiker wegen ähnlicher Vorwürfe vor Gericht verantworten muss. Dodik erklärte bereits, dass er die Entscheidung des Gerichts im Falle einer Verurteilung nicht akzeptieren werde.

Der Hohe Repräsentant der internationalen Gemeinschaft wird seit dem Dayton-Abkommen von 1995, mit dem der Bosnien-Krieg beendet worden war, von den Vereinten Nationen ernannt. Er hat weitgehende Befugnisse, darunter das Recht, Gesetze durchzusetzen oder aufzuheben und gewählte Vertreter zu entlassen und wacht über die Einhaltung des Friedensabkommens. Derzeit hat der Deutsche Christian Schmidt das Amt inne. Zuvor waren auch die österreichischen Diplomaten Wolfgang Petritsch (1999-2002) und Valentin Inzko (2009-2021) auf diesem Posten tätig gewesen.

Im Juni hatte der Kreml-Verbündete Dodik das Parlament der Republika Srpska dazu angestiftet, zwei Gesetze abzusegnen, mit denen die Umsetzung von Entscheidungen des bosnischen Verfassungsgerichts und des Hohen Repräsentanten verboten wird. Der deutsche Diplomat Schmidt hob diese zwar umgehend wieder auf, Dodik aber verkündete sie trotzdem. Auch wurden sie im Amtsblatt des serbischen Landesteils veröffentlicht.

Bosnien-Herzegowina ist seit dem Dayton-Abkommen aufgeteilt in die überwiegend von bosnischen Serben bewohnte Republika Srpska und die kroatisch-muslimische Föderation Bosnien und Herzegowina. Die beiden halbautonomen Landesteile sind durch eine schwache Zentralregierung miteinander verbunden.