Von: mk
Bruneck – Mit 1. Januar 2025 wurde der Hauspflegedienst zum ambulanten Betreuungsdienst. Geändert hat sich nicht nur die Bezeichnung: Mit einer Anpassung der Regelungen und der Reorganisation der Leistungen will das Land künftig noch stärker im Bereich der häuslichen Pflege unterstützen. „Die Bezeichnung ‚ambulanter Betreuungsdienst‘ beschreibt die Vielfalt des Tätigkeitsbereichs besser als Hauspflege. Hauptziele des Angebots sind der möglichst lange Verbleib eines Menschen in der gewohnten häuslichen Umgebung, die pflegenden Angehörigen zu entlasten sowie nicht zuletzt auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem so wichtigen Dienst einzugehen“, unterstrich Soziallandesrätin Rosmarie Pamer am 30. Januar in Bruneck. Dort hat sie gemeinsam mit Robert Alexander Steger, dem Präsidenten der Bezirksgemeinschaft Pustertal, sowie dem Landesamt für Senioren und Sozialsprengel Gemeindevertreterinnen und -vertreter über die Neuerungen informiert. Zahlreiche Bürgermeister und Sozialreferentinnen und -referenten waren bei dem Treffen am Sitz des Sozialzentrums Trayah anwesend.
„Wir haben im ambulanten Betreuungsdienst in den vier Sozialsprengeln im Pustertal ein sehr motiviertes Mitarbeiterteam, welches sich täglich für das Wohl der Betreuten einsetzt und engagiert. Der neue Beschluss der Landesregierung macht es uns möglich, die Angebote und Dienste noch zielführender gestalten zu können“, ist sich der Präsident der Bezirksgemeinschaft Pustertal, Robert Alexander Steger, sicher.
Immer mehr Pflegebedürftige werden zu Hause gepflegt, derzeit sind es etwa 70 Prozent der Pflegegeldempfänger in Südtirol. Dafür braucht es häufig Unterstützung – die entsprechende Nachfrage steigt stetig. „Dem wollen wir mit der Anpassung und Neuausrichtung des ambulanten Betreuungsdienstes gerecht werden“, erklärt Landesrätin Pamer. Die Ausarbeitung erfolgte in einem partizipativen Prozess mit den Führungskräften der Sozialdienste, den Einsatzleitungen der Hauspflege und mit den Ämtern des Sozialwesens.
Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:
• Der Dienst kann von allen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von Alter und der finanziellen Situation in Anspruch genommen werden und ist bedarfsorientiert ausgerichtet.
• Pflege und Betreuung in den Tagesstätten: Leistungen wie Haarwäsche oder Fußhygiene wurden gebündelt und in die Leistung „Körperpflege“ integriert.
• „Transport und Begleitung“ wurden neu geregelt, damit sie vorrangig für Betreuungsbedürftige, die ambulante Betreuungsdienste in den Tagesstätten nutzen, verwendet werden.
• Sicherstellung der Mahlzeit: Einheitliches Angebot „volles Menü“ für alle Essensdienste. „Essen ohne Zustellung“ unterliegt nun denselben Regeln wie der Mensadienst für Senioren.
Mit diesen Anpassungen geht ein Bürokratieabbau einher.
• Mit der neuen Leistung „Unterstützung für Familien in Notsituationen” wird Familien in einer unvorhersehbaren Notsituation, wie z.B. unvorhergesehener Krankenhausaufenthalt, Unterstützung für eine begrenzte Zeit während des Tages, bei der Haushaltsführung oder bei der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Familienangehörigen angeboten. Zielgruppe sind Familien, die kein entsprechendes familiäres Netzwerk haben und mit dem eigenen Umfeld nicht in der Lage sind, die Notsituation zu bewältigen. Der Dienst kann über den Sozialsprengel beansprucht werden.
• Im ambulanten Betreuungsdienst können künftig zusätzliche Berufsbilder eingesetzt werden. Damit sind mehr Personalressourcen für die wesentlichen Leistungen der ambulanten Pflege, sprich für die häusliche Pflege, verfügbar.
• Die Tarife bleiben unverändert und betragen je nach Leistung und Einkommenssituation 3,80 bis 24,00 Euro/Stunde, während sich das Tarifsystem bei den Leistungen in der Tagesstätte zugunsten von Personen mit wenig Einkommen geändert hat.
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