Von: luk
Bozen – Im Landtag wurde heute über die Themen, Quarantäne, Abwanderung junger Frauen und leistbares Wohnen gesprochen.
Beschlussantrag Nr. 479/21: Krankenstand und Sozialbeiträge während COVID-Quarantäne: Land Südtirol muss einspringen, wenn der Staat versagt (eingebracht von den Abg. Leiter Reber und Mair am 27.08.2021, Ersetzungsantrag mit Umwandlung in Begehrensantrag von Leiter Reber, Mair, Amhof u. Renzler vom 17. 8. 2021). Der Landtag möge das römische Parlament auffordern, 1. umgehend dafür zu sorgen, dass Staat und NISF/INPS ihren Aufgaben nachkommen und die Gelder für die betroffenen Arbeitnehmer freigeben. 2. umgehend dafür zu sorgen, Eltern im Falle einer angeordneten Quarantänestellung, die auf eine Infektion ihrer Kinder mit dem SARS-CoV-2-Virus zurückzuführen ist, ihre Ansprüche auf eine Krankschreibung und Versicherung durch das Fürsorgeinstitut geltend machen und mit einer außerordentlichen Elternzeit rechnen können.
“Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 wurden seit Jahresbeginn rund 30.000 Südtiroler Beschäftigte unter häusliche Quarantäne gestellt”, bemerkte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). “Für diese Form des angeordneten Krankenstandes hat der Staat bis jetzt jedoch keine Abdeckung durch das staatliche Fürsorgeinstitut NIFS/INPS vorgesehen. Medienberichten zufolge fehlen dem NISF/INPS rund 400 Millionen Euro, um die Kosten der Krankschreibungen für die Quarantäne zu übernehmen. Viele Arbeitgeber haben diese Beträge in den ersten 2 Quartalen vorgestreckt. Nun droht jenen Arbeitnehmer, welche aufgrund der Quarantänemaßnahmen in den Krankenstand überstellt wurden, die vom Arbeitgeber vorgestreckten Beiträge zurückzuzahlen, da das Geld seitens des Staates für das NISF/INPS noch immer nicht bereitgestellt wurde und es fraglich ist, ob hier in naher Zukunft eine Lösung zu erwarten ist. Zudem ist noch unklar, wie Eltern im Falle einer angeordneten Quarantänestellung, die auf eine Infektion ihrer Kinder mit dem SARS-CoV-2-Virus zurückzuführen ist, ihre Ansprüche auf eine Krankschreibung und Versicherung durch das Fürsorgeinstitut geltend machen und wieder mit einer außerordentlichen Elternzeit rechnen können.”
Magdalena Amhof (SVP) wies auf die Dringlichkeit der Forderung hin. Das Parlament müsse schnell handeln. Auch für die betroffenen Eltern müsse schnell eine Lösung gefunden werden.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) unterstützte den Antrag in seiner neuen Fassung. Minister Orlando bemühe sich derzeit, die nötigen Mittel zu finden.
Helmuth Renzler (SVP) betonte, dass es die nötigen Normen bereits gebe, es gehe nur darum, die nötigen Mittel für das INPS zu finden. Man müsse aber noch in Erfahrung bringen, wie viele von der sog. Nachzahlung betroffen seien. Für die Versicherung der Eltern würden sich derzeit die SVP-Parlamentarier in Rom einsetzen.
LH-Stv. Waltraud Deeg sprach sich im Namen der Landesregierung für den Antrag aus. Die Landesregierung bemühe sich um das Thema bereits in der Staat-Regionen-Konferenz.
Andreas Leiter Reber dankte für die breite Zustimmung und meinte, dieser Fall zeige, wie sehr Südtirol ein eigenes Fürsorgeinstitut nötig hätte.
Der Antrag wurde mit 29 Ja und einer Enthaltung angenommen.
Beschlussantrag Nr. 398/21: Junge Frauen als Schlüsselfaktor für die gesellschaftliche Entwicklung (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Staffler am 17.02.2021, ersetzt durch Antrag von Foppa, Ladurner und Amhof). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, 1. einen Prozess zu starten, auch in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Vertretungen der Frauen, der Jugend und des ländlichen Raums, in dem nötige und mögliche Rahmenbedingungen identifiziert werden, um der Abwanderung im Hinblick auf Südtirol im Allgemeinen und auf den ländlichen Raum im Spezifischen entgegenzuwirken; 2. die Handlungsableitungen, die aus Punkt 1 hervorgehen, in die Erarbeitung der Strategieziele der Politik der Landesregierung einzubeziehen. Der Antrag war bereits im März andiskutiert worden.
LH-Stv. Waltraud Deeg verwies auf Studien, wonach vor allem junge Frauen die ländlichen Gebiete verlassen würden. Frauen würden sich gut ausbilden und dafür auch in die Städte ziehen, aber dann nicht die entsprechenden qualifizierten Arbeitsplätze in ihrer Heimat finden. Die Förderung ländlicher Gebiete gehöre zu den Prioritäten dieser Landesregierung, das Smartworking leiste auch einen Beitrag in diese Richtung. Wenn die jungen Frauen aus dem ländlichen Raum abziehen, würden dort auch die jungen Familien fehlen.
Brigitte Foppa (Grüne) erinnerte daran, dass bei der ersten Behandlung im März sehr viele Abgeordnete zum Antrag Stellung genommen hätten. Südtirol habe eine starke ländliche Prägung. Man müsse junge Frauen fragen, was sie im ländlichen Raum halten könne. In ihrer Jugendzeit z.B. hätte sie im Dorf nur einen Verein zur Auswahl gehabt, die männliche Jugend hätte unter fünf, sechs wählen können. Junge Frauen schätzten eine kulturell offene Gesellschaft, und die fänden sie leichter in der Stadt.
Der Antrag wurde mit 28 Ja, 1 Nein und 1 Enthaltung angenommen.
Landesgesetzentwurf Nr. 23/19: Maßnahmen für leistbares Wohnen (vorgelegt von den Abg. Leiter Reber und Mair). Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor: eine Mindestpunktezahl für Wohnbauförderungen, Senkung der GIS für vermietete Wohnungen und Erhöhung für leere Wohnungen, WOBI-Garantie für Zahlung der Mieten, Beschleunigung der Räumungsverfahren, Senkung der Baukosten für den privaten Wohnbau. Der Gesetzentwurf war im Juni andiskutiert worden.
Bei diesem Thema sei man lange auf der Stelle getreten, kritisierte Maria Elisabeth Rieder (Team K). Mit diesem Gesetzentwurf könne man wichtige Weichen stellen. Wer nicht von den Eltern unterstützt werde, könne sich heute kaum mehr eine Wohnung leisten. Eine angemessene Wohnung sei auch eine Voraussetzung dafür, dass der ländliche Raum lebenswert bleibe. Man warte schon seit Jahren auf das neue Gesetz zur Wohnbauförderung, auf das die Mehrheit auch heute wieder vertrösten werde. Wichtig an diesem Gesetzentwurf sei die Angleichung der Punktezahl für Kauf und Neubau auf 20 Punkte. 23 Punkte seien für junge Menschen schwer zu erreichen. Man müsse in Südtirol auch dafür sorgen, dass genügend Mietwohnung zur Verfügung stünden. Dazu seien auch die leerstehenden Wohnungen auf den Mietmarkt zu bringen. In diesem Sinne sei die Garantie durch das Land ein guter Anreiz. Es sei richtig, leerstehende Wohnungen höher zu besteuern. Ihre Fraktion werde den Gesetzentwurf voll unterstützen.
Einige Punkte im Gesetzentwurf seien unterstützenswert, andere weniger, meinte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Das Thema sei jedenfalls wichtig und dringlich, denn die Situation habe sich verschlimmert, die Preise seien im Steigen. Der Gesetzentwurf sehe dazu verschiedene Maßnahmen vor, über die man diskutieren könne, so etwa die Ausweitung der Wohnbauförderung auf höhere Einkommen, auch über Genossenschaften. Diese würden in Südtirol nach Bauende verfallen, während sie anderswo in Europa weiter als Besitzer der Immobilie bestehen blieben. Bei den leeren Wohnungen sollte man strenger sein, vor allem in Gemeinden mit Wohnungsnot. Viele große Bauunternehmen würden Wohnungen leer lassen, um den Preis zu treiben. Es sei richtig, dem WOBI eine Vermittlerrolle bei den Mieten zuzuerkennen, der entsprechende Garantiefonds sei ein Vorschlag der Grünen. Zweifel hege er zu den Maßnahmen zur Beschleunigung der Räumung. Das sei wenig realistisch und klinge nach Propaganda. Ökologie und sozialer Aspekt müssten in diesem Bereich Hand in Hand gehen.
Die Debatte wird am Nachmittag fortgesetzt.