Von: mk
Bozen – Als Experten und Ansprechpartner der Bauherren kommt Ingenieuren, Architekten und Geometern eine zentrale Rolle beim Planen und Bauen zu. „Sie sind deshalb auch wichtige Anwender des neuen Gesetzes Raum und Landschaft“, so Landesrat Richard Theiner nach dem Treffen gestern Nachmittag. Ein besonderes Anliegen war dem Landesrat daher, mit den Fachleuten die vereinfachten Verfahren im Planungs- und Bauprozess zu besprechen, die der in Ausarbeitung befindliche Gesetzentwurf beinhaltet.
Theiners grundlegende Botschaft war dabei: „Die Verfahren werden kürzer, einfacher und transparenter.“ So führe das Gesetz dazu, dass institutionelle Wege verkürzt und in verschiedenen Verfahren auch klare Termine gesetzt würden, innerhalb derer das Verfahren abgewickelt werden müsse. „Zudem wird in allen Gemeinden eine einheitliche Servicestelle für sämtliche Bau- und Landschaftsangelegenheiten eingerichtet“, berichtete der Landesrat. Diese fungiere als einzige Anlaufstelle für den Bürger und damit auch für Ingenieure, Architekten und Geometer, die hier alle Informationen bekommen, alle Anträge einreichen und alle Genehmigungen abholen können.
Darüber hinaus werde das Gesetz Raum und Landschaft für eine effizientere, langfristigere und nachhaltigere Planung sorgen, kündigte Theiner an. „Planer – und nicht nur sie – können sich künftig am langfristig angelegten Gemeindeentwicklungsprogramm orientieren, das die Verwaltung bindet und zugleich den Bürgern zeigt, was möglich ist und was nicht“, erklärte der Landesrat. Mehr Rechts- und Planungssicherheit garantierten zudem Gemeindebauordnungen, die sich an einer Musterbauordnung des Landes zu orientieren hätten. „Damit werden einheitliche Grundlagen geschaffen, also etwa landesweit geltende urbanistische Messgrößen oder Gebäudeabstände, Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften“, sagte Theiner.
Der Landesrat betonte gestern auch, dass das Gesetz in vielen Fällen eine Entlastung der Bauherren und Planer mit sich bringe. „Künftig wird nicht jeder bauliche Eingriff gleich behandelt, sondern ein Unterschied im Aufwand bestehen, ob ich nun eine Tür verbreitere oder ein Haus baue“, so der Landesrat, der gestern mit Ingenieuren, Architekten und Geometern die unterschiedlichen Baurechtstitel (Baubeginnmeldung, Tätigkeitsbeginnmeldung, Baugenehmigung) besprach und betonte: „Je kleiner der Eingriff, desto geringer fällt auch der bürokratische Aufwand aus.“
Der Gesetzentwurf Raum und Landschaft wird voraussichtlich in den nächsten Wochen von der Landesregierung behandelt, bevor er dem Landtag zur Bearbeitung weitergereicht wird.