Von: ka
Bozen – “Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat die negativen Aspekte dieser x-ten Abänderung des neuen Raumordnungsgesetzes bestätigt. Besonders gravierend: Die Präsenz von Frauen in den Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft wurde drastisch reduziert. Einige positive Korrekturen wurden eingeführt, aber nur, um vor der Anfechtung der Regierung in Rom in Deckung zu gehen – eine ziemliche schlechte Figur für die Autonomie”, so die Grüne Landtagsfraktion.
“Mit der Annahme eines Änderungsantrags des Team K hat der zweite Gesetzgebungsausschuss die Vertretung von Frauen in den künftigen Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft gekürzt: In Zukunft sollen ihnen nicht mehr zumindest ein Drittel an Frauen beiwohnen, sondern nur EINE Frau pro Kommission wird ausreichen! Der von Faistnauer unterzeichnete Zusatzartikel wurde durch die Stimmen von Vallazza, Tauber und Locher (SVP) sowie Leiter Reber (Die Freiheitlichen) angenommen. Nur Dello Sbarba (Grüne), Amhof (SVP) und Repetto (PD) stimmten dagegen. Wir Grüne geben aber nicht auf: “Der Blick der Frauen an jenen Schaltstellen, wo über die Zukunft unseres Landes entschieden wird, ist von enormer Wichtigkeit”, kommentiert Brigitte Foppa und kündigt einen Änderungsantrag für die Diskussion im Plenum an”, meinen die Grünen.
“Leider hat der Gesetzgebungsausschuss alle Änderungen genehmigt, welche die Zielsetzung des neuen Gesetzes für “Raum und Landschaft“ aufweicht.
1. Die Verpflichtung der Gemeinden, im Rahmen ihres Tourismusentwicklungskonzeptes eine Bettenobergrenze anzugeben wurde gestrichen; dies ist ein fatales Signal, das die “Bettenblase” noch weiter aufblähen wird.
2. Die Möglichkeit, durch viele kleine urbanistische Varianten die Gemeinde umzugestalten, wurde erweitert. Mit der Folge, dass das vom Gesetz vorgesehene Gemeindeentwicklungsprogramm und die Bürgerbeteiligung kurzerhand übergangen werden können. In der Tat: Der heute diskutierte Gesetzentwurf sieht vor, dass Gemeinden ohne Raumplanung beim Land nicht nur die Ausweisung neuer Bauzonen anfragen können, sondern auch den Bau neuer Infrastruktur und die Änderung der Bauvorschriften ganzer Zonen. Das Aussehen dieser Zonen kann sich so radikal ändern. Darüber hinaus können die Gemeinden die Zweckbestimmungen und Bauvorschriften für bereits bebaute Gebiete ändern und müssen das Land nur dann um grünes Licht bitten, wenn sich die Änderungen auf landschaftlich geschützte Güter auswirken”, zählen die Grünen auf.
“Kurz gesagt, so ziemlich alles kann ohne Planung passieren. “Viele Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und ganze Gemeindeausschüsse werden versucht sein, diese bequeme Abkürzung zu nehmen, dank der sie statt mit strategischer Planung mit einfachen urbanistischen Varianten am Gemeindegebiet weitermachen können”, kommentiert Riccardo Dello Sbarba, der im Ausschuss mit allen Mitteln versucht hat, Partizipation und Planung für das Gemeinwohl zu verteidigen. Schließlich musste die Mehrheit wichtige Korrekturen vornehmen, die dank der Anfechtung der Regierung in Rom nötig geworden waren. Einige Beispiele: Es wurde die Möglichkeit abgeschafft, Unterkünfte im Grünen mit der Bindung für Ansässige trotzdem an Touristinnen und Touristen zu vermieten, welche zuvor dank eines Kubaturbonus auf 1000m3 erweitert worden waren. Die Mehrheit musste die Rolle des Landschaftsexperten und der Landschaftsexpertin anerkennen: Ohne ihre Zustimmung geht die Entscheidung über Änderungen des Gemeindeplans an das Land über. Bürgermeister und Bürgermeisterinnen wurden von beiden Kommissionen zur landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich sowohl des Landes als auch der Gemeinden ausgeschlossen; Rom sagt zu Recht: “Die Kommissionen sind technische Gremien, die Politik hat sich hier rauszuhalten””, fahren die Grünen fort.
“In all diesen Punkten hatten wir Grünen seinerzeit die Mehrheit gewarnt: Diese Regelungen widersprechen den Grundsätzen der Verfassung. “Aber müssen wir uns jetzt echt von Rom erklären lassen, wie die Landschaft zu schützen- und eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten ist?”, schließt ein verärgerter Riccardo Dello Sbarba, Mitglied der zweiten Kommission. Dello Sbarba stimmte heute gegen den gesamten Gesetzentwurf und kündigte einen Minderheitenbericht an”, abschließend die Grüne Landtagsfraktion.