Von: luk
Bozen – Die Grünen erklären in einer Aussendung, dass sich ihre Befürchtungen bezüglich des Raumordnungsgesetzes bestätigt haben. “Zu viele Normen des LGE 38/19, die nächste Woche im Landtag behandelt werden, sind das Ergebnis des Drucks von persönlichen Interessen und Lobbys in touristischen Gebieten. Gleichzeitig bleiben wesentliche Fragen von allgemeinem Interesse (wie z.B. geförderter Wohnbau) ungelöst.”
“Als das neue Gesetz ‘Raum und Landschaft’ Im Juli 2018 verabschiedet wurde, prophezeiten wir bereits, dass die nächste Bearbeitung vonseiten der Landesregierung nicht lange auf sich warten lassen würde. Schon damals wiesen wir darauf hin, dass zu viele Durchführungsbestimmungen vorgesehen wären und dass die Gemeinden nicht ausreichend auf die neu gewonnenen Kompetenzen vorbereitet worden seien. All unsere Befürchtungen haben sich bewahrheitet: Der Gesetzentwurf Nr. 38/19 ändert fast 50 Artikel des Gesetzes ‘Raum und Landschaft’ und verschiebt sein Inkrafttreten um weitere sechs Monate, da weder die Gemeinden noch die Landesregierung darauf vorbereitet sind. Letztere hat in eineinhalb Jahren nur sechs der 26 notwendigen Durchführungsbestimmungen genehmigt. Ein Gesetz, das die Raumentwicklung regelt, darf nicht so misshandelt werden”, so die Grünen.
Im Plenum werde man mehr als 30 Änderungsantragen präsentieren und Folgendes vorschlagen:
- Schluss mit Ad Personam-Artikeln! Die Norm (Art. 33, Abs.6 und Art. 34), welche die Regeln rückwirkend zugunsten der üblichen Verdächtigen (und ihrer AnwältInnen) ändert, muss gestrichen werden.
- Wohnungen, die Ansässigen vorbehalten sind dürfen nicht an Touristen und Touristinnen vermietet werden! Bereut man die 2018 vorgestellte Maßnahme zur Lösung des überteuerten Wohnraums in touristischen Gebieten bereits (Art. 2-bis, 8, 9 und 10)?
- Das Recht auf Wohnen muss geschützt bleiben. Wir brauchen ein neues Gesetz zum sozialen und geförderten Wohnbau (Art. 2 ter, 2 bis, 8 und 10).
- Die Vertretung beider Geschlechter in den Gemeindebaukommissionen muss “angemessen” sein. Ein erster Schritt dazu war unser Änderungsantrag im Ausschuss (Art. 01).
- Finanzierungen für die Gemeinden durch Erschließungsgebühren, Baukostenabgaben, Sanktionen usw.: Diese dürfen nicht zum Vorteil von BauherrInnen und Land reduziert werden (Art. 26, 27 und 39).
- “Bagatelleingriffe” ohne landschaftsrechtliche Genehmigung gefährden Landschaft und Artenvielfalt. Achtung vor Gruben und weiterem Ausbau der Industriezonen, während viele Produktionshallen leer stehen (Art. 5, 6, 13, 16, 23, 33, 39).
- Ensembleschutz: Anreize schaffen, damit die Gemeinden ihren Teil dazu beitragen (Art. 13 und 16).
- Bettenobergrenze: Wiedereinführung der Obergrenze für Gästebetten, denn die Gefahr der Tourismus-Blase ist nahe (Art. 7).