Von: ka
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschauss hat heute die Artikel 12 bis 19 des Landesgesetzentwurfs Nr. 151/18 – Raum und Landschaft (vorgelegt von LR Richard Theiner) – begutachtet und, teilweise mit Änderungen, genehmigt.
Wie Riccardo Dello Sbarba, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses, berichtet, wurde vor allem über die Artikel zur Einschränkung des Bodenverbrauchs (Art. 17), zur Gebietsausstattung (18) und zum Einbehalt des Planungsmehrwerts (19) eingehend diskutiert. Dazu wurden zahlreiche Änderungsanträge vorgelegt und einige auch angenommen.
Die Arbeiten werden morgen wieder aufgenommen.