Von: ka
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute die Artikel 36 bis 56 des Landesgesetzentwurfs Nr. 151/18 – Raum und Landschaft (vorgelegt von LR Richard Theiner) – begutachtet und, teilweise mit Änderungen, genehmigt. Die Artikel betreffen die landwirtschaftliche Tätigkeit, Wohnungen für Ansässige sowie Planungsinstrumente.
Wie Maria Hochgruber Kuenzer, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, berichtet, wurde vor allem über Art. 36 zur landwirtschaftlichen Tätigkeit eingehend diskutiert. Dabei wurden auch einige Änderungen am Ursprungstext vorgenommen. So soll die Möglichkeit eingeräumt werden, außerhalb von Siedlungsgebieten bis zu 1.500 Kubikmeter Baumasse ohne Zweckbindung zu errichten, welche aber nicht abgetrennt werden darf. Die Größe der Dienstwohnung für Gärtnereien soll die gleiche sein wie jene bei anderen gewerblichen Betrieben (wobei über letztere noch beraten wird).
Bei den Bestimmungen zu den Wohnungen für Ansässige wurde festgelegt, dass die Hälfte der konventionierten Wohnungen mindestens 65 Quadratmeter groß sein muss. Luxuswohnungen sollen bei der Ermittlung des Wohnbedarfs ausgeschlossen werden. Wie Hochgruber Kuenzer betont, wurden auch mehrere Transparenzbestimmungen eingefügt, so etwa das Recht auf Lokalaugenschein, der Aushang der Fachpläne auch in den Rathäusern oder die Beteiligung der Bürger bei der Erstellung des Gemeindeentwicklungsprogramms.
Die Arbeiten werden morgen fortgesetzt.