Von: mk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute die Artikel 57 bis 65 des Landesgesetzentwurfs Nr. 151/18 – Raum und Landschaft (vorgelegt von LR Richard Theiner) – begutachtet und genehmigt.
Wie Maria Hochgruber Kuenzer, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, berichtet, wurden auch diesmal Änderungen am Entwurf vorgenommen. So soll auch für Arbeiten an ländlichen traditionellen Bauten (Farben, Fenster, Kamine, Balkone usw.) eine landschaftsrechtliche Genehmigung nötig sein. Im Sinne der Transparenz sollen die Gemeinden die Bürger über Verfahren zu den Durchführungsplänen informieren, ebenso soll bei den Gemeinden eine Servicestelle für Bau- und landschaftliche Angelegenheiten eingerichtet werden, die auch Vorprojekte prüfen kann. Der Ausschuss hat auch die Bestimmung zur Genehmigung der Durchführungspläne neu formuliert: In Gemeinden mit mehr als 10.000 (vorher: 30.000) Einwohnern entscheidet der Gemeindeausschuss, in den kleineren der Gemeinderat oder der Gemeindeausschuss, letzterer aber nur, falls ein einstimmig positives Gutachten der für Raum und Landschaft zuständigen Gemeindekommission vorliegt.
Der Ausschuss wird seine Arbeiten am Dienstag kommender Woche fortsetzen, von 11.30 Uhr bis zum Ende der Arbeiten.