Von: mk
Bozen – Die Zweite Gesetzgebungskommission des Landtags trifft sich heute wieder zur Behandlung des Gesetzesentwurfs „Raum und Landschaft“ (Nr. 151/18). Noch stehen 40 Artikel zur Bearbeitung an.
Für die ersten 66 Artikel waren fünf Sitzungen nötig, sodass daran zu zweifeln ist, ob die Kommission heute zu einem Abschluss gelangt. Auf Verlangen der Grünen Fraktion wurden gestern die Änderungsanträge zu den noch ausstehenden Artikeln verteilt. „Es sind 91, zwei Drittel stammen von der Mehrheit, der Großteil zielt auf weitere Möglichkeiten zur Verbauung ab“, erklären die Landtagsabgeordneten der Grünen, Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hans Heiss.
Doch die wahre Überraschung folge laut den Grünen am Schluss aufgrund einer Reihe miteinander verbundener Anträge. „Das Inkrafttreten des Gesetzes wird durch einen Antrag von Landesrat Theiner auf das Jahr 2020 verlegt, ein Antrag verschiebt es sogar auf das Jahr 2021, er stammt von Sepp Noggler, der mehrfach bewiesen hat, dass die Mehrheit der Kommission hinter ihm steht“, erklären die Grünen.
Erst nach Inkrafttreten (also nach anderthalb oder zweieinhalb Jahren) würden die Gemeinden damit beginnen, die neuen Pläne für Territorium und Landschaft auszuarbeiten. Die Planung werde sich über Jahre hinweg hinziehen, befürchten die Grünen.
In der Zwischenzeit könnten mangels ausstehender Pläne und in deren Erwartung, weitere Bauzonen ermittelt werden, die an die bestehenden angrenzen, und es würden aber auch bereits ausgewiesene Zonen erschlossen. Dabei werde aber nicht der „Planungsmehrwert“ eingehoben, ebenso wenig würden die weiteren Maßnahmen umgesetzt, die das neue Gesetz in Art. 19 vorsieht, etwa die Wohnungen zu ermäßigtem Mietzins, so die Grünen.
Außerdem könnten die Produktionszonen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (also 2020 oder 2021) außerhalb der Siedlungsgrenze bestehen, erweitert werden: durch Varianten auf Vorschlag des Gemeindeausschusses, nicht aber des Gemeinderats. In gleicher Weise könnten Betriebe erweitert werden (immer außerhalb der Siedlungsgrenze), die bereits ihre Tätigkeit ausüben und folgenden Kategorien entsprechen: „Handwerkliche und industrielle Tätigkeit, Großhandel und Detailhandel“ (Änderungsantrag Theiner, Art. 102, Absatz 15).
„Es lässt sich leicht abschätzen: Die Verabschiedung dieser Normen wird in den kommenden Jahren einen Wettlauf auslösen: hin zu raschen Umwidmungen, zur Erweiterung, zu ungebremstem Bauen und zur Zerstörung der Landschaft. Niemand kann heute genau vorhersagen, welche Wirkung das neue Gesetz nach sich zieht, aber eines ist gewiss: Im Zweifelsfalle werden alle jene, die konkrete Interessen und Geld haben, in bestmöglicher Weise das ‚Fenster‘ nutzen, das von heute an bis zur Verabschiedung der Gemeindepläne offen steht. Das Fenster bleibt mehrere Jahre geöffnet, in denen wir noch wahre ‚Wunder‘ erleben werden“, warnen die Grünen.
Daher sei die Frage legitim, ob es zielführend sei, in der Schlussphase dieser Legislatur noch ein Gesetz zu verabschieden, das vom Angriff der Lobbies und Interessengruppen längst gezeichnet sei und das zu einem Zeitpunkt in Kraft trete, an dem die „Milch längst verschüttet“ sei, erklären die Grünen abschließend.