Von: mk
Bozen – Der Rechnungshof kontrolliert die Arbeit der Verwalter, prüft ob die Buchhaltung gesetzeskonform ist, ermittelt die dem Fiskus verursachten Schäden und verurteilt sie gegebenenfalls zum Schadensersatz. Darauf weist die Fünf Sterne-Bewegung in Südtirol hin.
Diese wichtige und heikle Rolle erfordere eine bedachte und transparente Auswahl der Führungskräfte der Staatsanwaltschaft. „Umso mehr haben wir mit Erstaunen und Verwunderung die letzten Geschehnisse rund um die Nachfolge des Staatsanwaltes Robert Schülmers am Bozner Rechnungshof mitverfolgt“, erklären die Vertreter der Bewegung.
Ein Blick auf den vom Präsidium des obersten Richterrates des Rechnungshofes ausgeschriebenen Wettbewerb von 2016 (den schließlich Daniela Morgante gewonnen hat) und ein Vergleich mit jenem von 2011 würden reichen. „Beim vorherigen Wettbewerb stand explizit der Zweisprachigkeitsnachweis unter den zu erfüllenden Anforderungen. Eine etwaige Ernennung eines Kandidaten ohne Zweisprachigkeit ist nur ausnahmsweise und vorübergehend für ein Jahr erlaubt, gesetzt den Fall, dass für eine interne Ernennung keine Kandidaten mit den nötigen Voraussetzungen zur Verfügung stehen. Ob eine interne Lösung im Auswahlverfahren von 2016 möglich gewesen wäre, wird das Verwaltungsgericht entscheiden. Inzwischen hat der Staatsrat einen Beschluss erlassen, mit dem er die örtliche Zuständigkeit von Bozen und die vom Statut vorgesehene Verpflichtung zur Zweisprachigkeit unterstreicht“, so der M5S.
Noch etwas sei im Jahr 2011 ganz anders gewesen. „Damals reagierte LH Durnwalder energisch und entschieden, als ihm der Fall einer Ernennung bei der Staatsanwaltschaft ohne Zweisprachigkeitsnachweis mitgeteilt wurde: In einem Brief an den Rechnungshof in Rom bezeichnete er diese Ernennung als ‚klaren Angriff auf das Autonomiestatut‘. Nun jedoch sieht es so aus, als ob die ‚heilige‘ Zweisprachigkeit eigentlich gar nicht mehr so zwingend sei. Das möchte man meinen, wenn man sich die kuriose Antwort von Landeshauptmann Kompatscher auf unsere Landtags-Frage was er angesichts der Ernennung eines Staatsanwaltes ohne Zweisprachigkeitsnachweis zu tun gedenke, zu Gemüte führt“, meint die Bewegung.
„Aufgrund ihres Aufenthaltes in Frankfurt verfügt Frau Morgante über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“, erklärte Anro Kompatscher in seiner Antwort.
Offenbar werde der Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises nun von einer mündlichen Versicherung des Landeshauptmannes über die Sprachkenntnisse einer Richterin ersetzt, kritisiert der M5S. „Natürlich aber nur wenn diese Ernennung genehm ist. Leider erinnert sich die SVP vor allem dann an die Autonomie, wenn es darum geht die eigenen Gehälter vor der Kürzung durch das böse Monti-Dekret zu verteidigen“, heißt es in einer Aussendung abschließend.