SHB- Obmann fordert von Versicherung den Gebrauch seiner Muttersprache

“Recht auf deutsche Sprache”

Mittwoch, 24. Mai 2023 | 19:56 Uhr

Von: ka

Bozen/Terlan – Vor etwa 2 Wochen erhielt Roland Lang von seiner Versicherung einen Brief nur in italienischer Sprache. Da der SHB-Obmann diesbezüglich bereits vor Jahren beim Bozner Verwaltungsgericht einen Prozess angestrebt und gewonnen hatte, forderte er auch bei diesem einsprachigen Schreiben die Versicherungsgesellschaft auf eine deutsche Übersetzung zu liefern. Und erhielt sie auch!

Bereits im September 2014 hatte Lang eine Versicherung vor das Verwaltungsgericht zitiert, da sie auf ein Ersuchen um eine Übersetzung eines Briefes nicht reagiert hatte. Damals stellte das Verwaltungsgericht- Autonome Sektion für die Provinz Bozen einwandfrei fest: „Der Versicherungsnehmer hat das subjektive Recht, dass die vertragsrelevanten Unterlagen auch in deutscher Sprache verfasst sind, damit er sie versteht.“ Und verdonnerte die Versicherung zum Ersatz der Prozesskosten an den Rekurssteller, die insgesamt mit Euro 500,00 beziffert wurden. Da sich Lang selbst verteidigt hatte, erhielt er dieses Geld.

Nach zwei Wochen erhielt nun Lang den Brief in seiner Muttersprache. Sogar der Brieffuß war übersetzt worden. Die Versicherung hatte anscheinend richtig erkannt, dass der Antragsteller im Recht war.

Lobend erwähnt sei in diesem Zusammenhang auch die Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes Südtirol. Die Leiterin, Frau Dr. Priska Garbin, sicherte in dieser Angelegenheit die Unterstützung ihres Amtes zu.

Sehr geehrter Herr Lang, wir haben Ihre Beschwerde an die Versicherung „Generali Cattolica“ wegen Nichteinhaltung der Verpflichtung bei Mitteilungen die deutsche Sprache zu verwenden, zur Kenntnis erhalten. Sollte innerhalb eines angemessenen Zeitraumes keine Reaktion seitens des Versicherungsunternehmens eintreffen, zögern Sie bitte nicht, sich wieder an uns zu wenden.

Trotz des Erhalts einer deutschen Übersetzung ist der SHB-Obmann aber mit dem Erreichten nicht zufrieden. Das Recht auf unsere Muttersprache ist ein im Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 574 vom 15.7.1988 festgeschrieben. Es ist damit ein Gesetz. Trotzdem erhalten die deutschen Südtiroler tagtäglich Mitteilungen nur in italienischer Sprache.

Damit wird ein Gesetz und Recht einer Minderheit immer wieder verletzt und sogar die Landesregierung spricht neuerdings die deutschen Südtiroler auf Adressen in italienischer Sprache an. Der Südtiroler Heimatbund wird nicht müde werden, solche Sprachverletzungen an die Öffentlichkeit zu bringen und notfalls auch vor Gericht anzufechten, verspricht der Obmann des Südtiroler Heimatbundes, Roland Lang.

Verwaltungsgericht

Versicherung Comunicazione agli assicurati

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