Von: mk
Bozen – Der Ernennung der Rechnungshof-Richter durch das Land steht ein weiterer Aufschub bevor. Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, haben die nationalen Spitzen des Rechnungshofes eine barsche Stellungnahme hinterlegt und von der Zwölferkommission verlangt, in die Diskussion mit eingebunden zu werden. Das Thema wird vermutlich im September wieder aufgegriffen.
Bei der Sitzung der Zwölferkommission am gestrigen Montag wurden hingegen mit sieben Ja-Stimmen, vier Enthaltungen und einer Gegenstimme die Durchführungsbestimmung zum Handel verabschiedet, womit die beiden autonomen Provinzen Bozen und Trient die Öffnungszeiten selbst regeln wollen – vor allem jene am Wochenende. Der Text wird nun den zuständigen Ministerien zur Bewertung vorgelegt.
Die paritätische Kommission mit Fabio Scalet als Vorsitzenden hat sich in Rom versammelt, wobei ein Teil der Kommissare per Videokonferenz zugeschaltet wurde. Dabei wurden die Kommissare gleich mit zwei Neuigkeiten in Zusammenhang mit dem umstrittenen Entwurf zum Rechnungshof konfrontiert: einmal mit der negativen Stellungnahme des nationalen Präsidialrats des Rechnungshofes vom 21. Juli, die vom Präsidenten Angelo Buscema unterzeichnet wurde, und zum zweiten mit einem neuen Entwurf, der von Südtiroler Seite ausgearbeitet worden war und bereits einige der vorgebrachten Vorschläge aufgreift.
Weil die meisten Kommissare weder die Stellungnahme des Präsidialrats noch den neuen Entwurf vor der Sitzung erhalten hatten, herrschte dicke Luft. Luca Crisafulli, der vom Staat ernannt wurde, forderte sogar ein „Überdenken der Arbeitsweise“, falls man in einem „Klima der Kooperation“ agieren wolle.
Trotz allem fiel die Diskussion relativ kurz aus, zumal sich Buscema auch an Minister Francesco Boccia und an den Präsidenten der Zwölferkommission, Fabio Scalet, gewandt hat, um anzukündigen, dass die Spitzen des nationalen Rechnungshofes angehört werden wollen. Dabei soll es zu einem oder zu mehreren Treffen kommen.
Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass die beiden Landtage künftig jeweils zwei von vier Richtern in der Kontrollsektion selbst ernennen dürfen. Im abgeänderten Text, bleibt es zwar bei zwei Richtern. Allerdings wird in der neuen Fassung explizit festgehalten, dass die vom Landtag ernannten Richter nicht zum Präsidenten des Kollegiums gewählt werden dürfen. Weitere Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 50 Jahren, ein Doktorat in Rechtswissenschaften, Wirtschaft oder einem vergleichbaren akademischen Titel sowie ausreichend Erfahrung im Verwaltungsrecht bzw. im Rechnungswesen. Beschlüsse müssen in kollegialer Zusammensetzung von mindestens drei Richtern gefasst werden, wobei die vom Landtag gewählten Richter nie in der Mehrheit sein dürfen.
Allerdings sollen die Richter weiterhin bis zur Pension in ihrem Amt bleiben. Dies ist unter anderem einer der Kritikpunkte des nationalen Präsidialrats des Rechnungshofes. Außerdem verlangt dieser, dass die Kriterien für Unvereinbarkeiten besser definiert werden.
hds: Sonn- und Feiertagsöffnungen wieder autonom regeln
Über die Durchführungsbestimmung zur autonomen Regelung der Sonn- und Feiertagsöffnungen in den Provinzen Südtirol und Trentino zeigt sich der hds erfreut.
„Wir sind dem Ziel, die Geschäftsöffnungszeiten selbst regeln zu können, ein großes Stück näher gekommen!“, zeigt sich Philipp Moser, Präsident des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol, zufrieden. „Der Einsatz für dieses Vorhaben geht konsequent und zielstrebig weiter. Wir bleiben weiterhin am Ball“, so Moser. Mittlerweile habe die Sensibilität für die Sonntagsruhe Vorrang und oberste Priorität.
Der hds plädiert seit jeher für eine lokale Bestimmung der Öffnungszeiten und für geregelte Sonntagsöffnungen im Sinne der Vielfalt des Südtiroler Handels. „Wir brauchen eine auf die Bedürfnisse Südtirols zugeschnittene Lösung, die auch Ausnahmen für die Tourismusorte sowie für Nahversorgungs- und Traditionsbetriebe vorsieht“, so der hds-Präsident.
Eine weitere Voraussetzung für eine eigene Landesregelung und damit die Zuständigkeit für die Öffnungszeiten vom Staat an das Land übergeht, ist nun geschaffen worden.
Sonn- und Feiertage gehören den Familien, unseren Werten und der Ruhe. An Sonntagen wird kein zusätzlicher Umsatz generiert, sondern lediglich auf allen sieben Wochentagen umverteilt – zum Schaden unserer vielen Familienbetriebe mit ihren Mitarbeitern“, resümiert der hds.