Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat auf Antrag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg die Tages- und Stundensätze sowie den Leistungskatalog für stationäre und teilstationäre Einrichtungen für Minderjährige genehmigt. “Wenn Kinder und Jugendliche aus einem schwierigen familiären Umfeld kommen, brauchen sie eine gute Begleitung, um ihr Leben selbstbestimmt gestalten zu können. Hier wird täglich wichtige Präventionsarbeit geleistet”, betont Landesrätin Deeg.
Ab 1. Jänner 2024 werden die Tages- und Stundensätze um durchschnittlich 4,8 Prozent angehoben. Damit soll unter anderem ermöglicht werden, dass die Trägerorganisationen die Kosten der Gehaltsanpassungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienste abdecken können. Die Einrichtungen für Minderjährige werden fast ausschließlich von privaten, nicht gewinnorientierten Trägerorganisationen geführt, während die Zuweisung durch die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften bzw. der Gemeinde Bozen erfolgt. Insgesamt stellt das Land 15,8 Millionen Euro an Geldmitteln zur Verfügung.
Zahlen und Fakten zu Einrichtungen für Minderjährige
In Südtirol gibt es 42 soziale Einrichtungen, in denen Minderjährige fern vom eigenen Elternhaus wohnen oder sich tagsüber aufhalten. Im Jahr 2022 waren laut ASTAT-Info (53/November 2023) die 292 verfügbaren Platze von insgesamt 235 Betreuten in Anspruch genommen worden. 150 überwiegend Jugendliche haben in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen gelebt. Das heißt, dass ein Team von Pädagoginnen und Pädagogen die betreuten Minderjährigen im Alltag unterstützt und begleitet, unter anderem um deren Selbstständigkeit zu fördern. 85 besuchten eine sozialpädagogische Tagesstätte, in denen Minderjährige in familiären Notsituationen oder mit psychischen Störungen die Nachmittage gemeinsam mit anderen und begleitet von Fachkräften verbringen. Dabei erhalten die Jugendlichen Unterstützung bei der Erledigung der Hausarbeiten, können aber auch andere Angebote wie Gartenarbeit oder kreativ-soziale Beschäftigungsmöglichkeiten annehmen.
In den meisten Fällen (52,3 Prozent) wurde die Unterbringung der Minderjährigen vom Jugendgericht angeordnet. Zudem unterstützt das Land Südtirol das Landeskleinkinderheim sowie Einrichtungen außerhalb der Landesgrenzen, die ebenfalls Südtiroler Minderjährige aus schwierigen familiären Situationen begleiten.