Von: mk
Rom – SVP-Parlamentarierin Renate Gebhard hat am heutigen Mittwoch die Stimmabgabeerklärung zu der von der Regierung gestellten Vertrauensfrage zur Reform des Strafrechts und Strafprozessrechts im Plenum der Abgeordnetenkammer gehalten. Die seit langem erwartete und heftig umstrittene Reform beinhaltet Neuerungen sei es im Strafrecht als auch im Strafprozessrecht.
„Wir als SVP-Vertreter begrüßen, dass z. B Strafen für Diebstahldelikte wieder erhöht werden und zwar von einem bis sechs Jahre auf zwei bis sechs Jahre. Ebenso ist die Geldstrafe von bisher 103 Euro bis 1032 Euro auf 927 Euro bis 1500 Euro angehoben worden. Dadurch muss nach einer Verhaftung nicht mehr notwendigerweise eine sofortige Freilassung erfolgen“, so Renate Gebhard. „Die leider anhaltenden Serieneinbrüche haben zu verständlichem Ärger seitens der Bevölkerung geführt“, betont Renate Gebhard im Namen ihrer Kollegen Manfred Schullian, Albrecht Plangger und Daniel Alfreider. „Dank der heute genehmigten Straferhöhungen wird wieder vermehrt auf Abschreckung gesetzt“, so die SVP-Kammerabgeordneten.
Auch die Strafen für Raubüberfälle wurden verschärft und zwar von drei auf vier Jahre.
Hervorzuheben sind auch die Neuerungen in Bezug auf die Verjährungsfristen für einige schwere Verbrechen gegen Minderjährige: bei sexuellen Gewaltverbrechen, Menschenhandel, Misshandlung in der Familie, sexueller Ausbeutung und Stalking laufen diese nun erst ab dem 18. Lebensjahr des Opfers und nicht schon bei Begehen der Straftat. „Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass minderjährige Opfer meist nicht den Mut aufbringen, die Täter umgehend anzuzeigen“, erklärt die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard. Dies stellt außerdem eine konkrete Maßnahme zur Umsetzung der Konvention von Istanbul zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen dar.
Der Regierung ist das Vertrauen mit 320 Ja-Stimmen zu 149 Nein-Stimmen ausgesprochen worden. Sobald die Abgeordnetenkammer den Gesetzestext (voraussichtlich heute Abend) definitiv genehmigt hat, tritt das Gesetz 30 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik in Kraft.