Bis Jahresende

“Regime impatriati”: Übergangsregelung für Auslandsrückkehrer 

Mittwoch, 25. Oktober 2023 | 17:31 Uhr

Von: luk

Rom – Rom will die Kriterien für Auslandsrückkehrer:innen verschärfen. Mit ihrem Vorschlag für die Einschränkung der Steuervorteile für Arbeitskräfte bei ihrer Rückkehr nach Italien hatte die italienische Regierung für einen Aufschrei gesorgt, denn „so werden wir dem Fachkräftemangel nicht entgegenwirken können“, befürchtet die Südtiroler Abgeordnete in Rom, Renate Gebhard. Die SVP-Fraktionssprecherin hatte daher unmittelbar nach den ersten Meldungen bei einem Treffen mit Unterstaatssekretär Federico Freni ihre Bedenken geäußert und in einem Schreiben an Wirtschaftsminister Giancarlo Giorgetti eine Abänderung von wichtigen Punkten erbeten. “Mit Erfolg”, wie sie sagt.

Neue Regelungen nun doch nicht rückwirkend

Die neue Regelung für Auslandsitaliener, die in ihr Heimatland zurückkehren, wird entgegen aller Befürchtungen nun doch nicht rückwirkend eingeführt. „Dies hätte viele Rückkehrer in Schwierigkeiten gebracht“, weiß Renate Gebhard, denn eine Rückkehr bedarf in der Regel einer längeren Vorbereitungszeit und geht häufig mit der Aufnahme eines Wohnungsdarlehens, dem Umbau einer Wohnung, dem Kindergarten- und Schulwechsel der Kinder und einigem mehr einher. Jetzt soll es eine Übergangsregelung geben. „Wie Wirtschaftsvizeminister Maurizio Leo und sein Staatssekretariat nun bestätigt haben, wird die Neuregelung nur für jene gelten, die ihren Wohnsitz ab dem 1. Jänner 2024 zurück nach Italien verlegen“, berichtet die Südtiroler Parlamentarierin, die dieses Einlenken als einen Teilerfolg wertet. Der entsprechende Gesetzestext steht derzeit noch aus. „Es gilt jetzt jedoch weiter an einer sinnvollen Regelung für die Zukunft zu arbeiten, die nicht missbraucht werden kann und mit der es trotzdem gelingt, weiterhin viele junge Köpfe zurück ins Land zu holen, die das Land so dringend benötigt.“

Bezirk: Bozen