Von: mk
Bozen – Die Regionalregierung hat den Personalbedarf im Justizbereich neu festgelegt und das Überstundenkontingent angehoben.
Die Regionalregierung setzt nach der Übernahme der neuen Zuständigkeiten im Bereich des Gerichtswesens ihre Bemühungen um den Personalausbau fort. Heute Morgen hat sie auf Vorschlag des Präsidenten der Region, Arno Kompatscher, den Personalbedarf für den Dreijahreszeitraum 2018/20 neu definiert. Dabei trug sie dem Ende Juli 2017 verabschiedeten Regionalgesetz Rechnung, das die Möglichkeit der zeitlich befristeten Einstellung von bis zu 50 Mitarbeitern für die Berufsbilder des Personals der Gerichtsämter vorsieht.
In Trient wurden bereits 25 Personen eingestellt, in Bozen 14. Auf der Grundlage des heutigen Beschlusses werde es in naher Zukunft möglich sein, die Stellen neu zu verteilen und dem Personalbedarf der Gerichtsämter zu entsprechen, hieß es heute. Das Regionalgesetz sieht im Zusammenhang mit der Übernahme der neuen Zuständigkeiten auch eine Personalaufstockung in den zentralen Ämtern der Region vor.
Grünes Licht hat die Regionalregierung heute auch für die Erhöhung des individuellen Überstundenkontingents des Personals der Gerichtsämter gegeben, sowohl für das Verwaltungspersonal, als auch für die Richter. Das Jahreskontingent wurde von 150 auf 300 Stunden angehoben. “Diese Maßnahmen spiegeln unsere Bemühungen wieder”, sagte Präsident Kompatscher, “den Anforderungen der Ämter gerecht zu werden und die Leistungsfähigkeit der Justiz zu stärken.”