Von: mk
Bozen/Trient – Der Regionalrat hat sich heute mit der Gemeindeordnung beschäftigt. Nach einer kurzen Debatte (mit Protesten aus der Opposition) wurde der Gesetzentwurf Nr. 48 der Regionalregierung auf der Tagesordnung vorgezogen. Oppositionsvertreter (M5S, Grüne, PD) forderten mehr Fairness bei der Aufteilung der Debattenzeiten zwischen Mehrheit und Opposition.
Gesetzentwurf Nr. 48: Änderungen zum III. Titel des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 „Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol” in geltender Fassung (eingebracht von der Regionalregierung). “Mit diesem Gesetzentwurf, der sich an den Grundsätzen der Vereinfachung und Flexibilisierung der Einstellungsmodalitäten und der beruflichen Laufbahnen orientiert, wird die Ordnung des Personals der Gemeinden an mehreren Stellen insbesondere in Bezug auf die Gemeindesekretäre geändert”, heißt es im Begleitbericht. “Die hier vorgeschlagenen zusätzlichen Änderungen zielen darauf ab, die Einstellungsverfahren für das Personal der Gemeinden noch weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie die Anzahl der potenziellen Teilnehmer an den Wettbewerben zur Besetzung der Gemeindesekretariatssitze einer höheren Klasse als jener der anfänglichen Einstufung zu erweitern.” So wird unter anderem die Personalaufnahme vor Freiwerden der Stelle ermöglicht, um die Kontinuität des Dienstes zu gewährleisten, wie Ass. Lorenzo Ossanna erklärte. Das sei vor allem in kleinen Gemeinden wichtig, wenn ein einziger Beamter für einen ganzen Tätigkeitsbereich zuständig sei. Ermöglicht werden weiters der Rückgriff auf Wettbewerbsrangordnungen, eine höhere Einstufung bei der Zusammenlegung von komplexen Diensten, flexiblere Kriterien bei der Besetzung der Sekretariatssitze.
Alex Marini (M5S) ging nochmals auf die Debatte am Anfang der Sitzung ein und wies darauf hin, dass Oppositionsvertreter auf weniger Unterstützung durch Ämter und andere Ressourcen hätten. Ebenso sei es auf Gemeindeebene, wo die neutrale Rolle des Gemeindesekretärs wichtig wäre, wo dieser aber gleichzeitig die wichtigste Vertrauensperson für Bürgermeister und Ausschuss sei. Die Mehrheit habe schon mehrmals versucht, die Macht der Bürgermeister über die Sekretäre zu verstärken, man müsse aufpassen, dass das mit diesem Gesetz nicht wieder geschehe. Die Gemeindesekretäre hätten die Aufgabe, die Gesetzmäßigkeit der politischen Entscheidungen zu überwachen. In der staatlichen Rechtsordnung sei es nicht vorgesehen, dass Politiker in den Wettbewerbskommissionen für die Personalaufnahme säßen, bei uns hingegen schon. Umso mehr brauche es Mechanismen, um den politischen Einfluss in Zaum zu halten, entweder durch eine andere Besetzung der Kommission oder durch eine Liste der geeigneten Kandidaten.
Franz Locher (SVP) sah das Problem darin, dass die Gemeinden sich schwertäten, das nötige Personal zu finden. Wer die Voraussetzungen habe, einen komplexen Dienst wie das Bauamt oder das Lizenzamt zu leiten, finde anderswo bessere Arbeitsplätze. Er sei froh, dass nun wieder ein Sekretariatskurs abgeschlossen worden sei, denn Sekretäre würden in vielen Gemeinden fehlen. Locher nannte mehrere positive Aspekte des Gesetzentwurfs, so etwa die Anerkennung der Berufserfahrung, die Möglichkeit, auf die Rangordnungen anderer Gemeinden zurückzugreifen, die Möglichkeit zur Abschaffung der Sekretariatsgebühren für digitale Dokumente. Mit diesem Gesetz komme man den Gemeinden entgegen, vor allem den kleineren.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) forderte zunächst eine bessere Zusammenarbeit zwischen Mehrheit und Opposition bei der Tagesordnung. Die Vereinfachungen im Gesetz seien wünschenswert, sie ermöglichten es z.B. eine Gemeindesekretärin in Mutterschaft schnell zu ersetzen. Sinnvoll sei auch die Einarbeitungsmöglichkeit für die Nachfolger. Bei den Kündigungsfristen gebe es Klärungsbedarf. Die Doppelrolle des Gemeindesekretärs als neutraler Notar und als Vertrauensperson für Bürgermeister und Ausschuss sei nicht immer einfach. Der politische Ermessensspielraum der Bewertungskommission bei der Einstellung könne auch durch geeignete Prüfungsmethoden eingeschränkt werden. Der Rückgriff auf Rangordnungen anderer Gemeinden müsse vor der Festlegung der eigenen Rangordnung erfolgen, sonst könne man sich den “Wunschkandidaten” aussuchen.
Damit war die Generaldebatte abgeschlossen.