Von: mk
Bozen – Die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren, dauert bis 15. April. Dann gibt es laut derzeitigem Stand bis 15. Mai Zeit, die Reifen zu wechseln.
Frist soll verschoben werden
Weil die einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bis zum 4. Mai verlängert sind und weil Fahrzeuge nur für unbedingt notwendige Fahrten benützt werden dürfen, hat Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider das Verkehrsministerium in Rom gebeten, die Frist auf Staats,- Landes- und Gemeindestraßen zu verschieben, nicht jedoch für die Fahrten auf Autobahnen. “Die Fristverlängerung würde dazu beitragen, Verwaltungsstrafen nach dem 15. Mai zu vermeiden”, betont Alfreider. Der Wechsel von Winterreifen auf Sommerreifen ist laut Landesrat jedoch wichtig, da Winterreifen für niedrige Temperaturen ausgelegt sind und bei heißem Asphalt schlechtere Fahreigenschaften aufweisen und schneller abnützen. “Auf Autobahnen ist die Fahrt mit Winterreifen im Sommer wegen der hohen Geschwindigkeiten nicht empfohlen”, erklärt Alfreider.
Welche Reifen braucht es?
Derzeit gibt es keine Änderungen bei der Umrüstung der Reifen.Wenn die Winterreifen jenen Geschwindigkeitsindex haben, der auf der Zulassungsbescheinigung vorgeschrieben ist, dürfen sie auch im Sommer aufgezogen bleiben. Die Verwendung von M+S-Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex, der unter jenem in der Zulassungsbescheinigung vorgesehenen liegt (min. Q = 160 km/h), ist ausschließlich in der Winterzeit erlaubt; und zwar vom 15. Oktober bis zum 15. Mai.
Laut Ronnie Mittermair, Obmann der KFZ-Mechatroniker im Wirtschaftsverband lvh, stellt die Verwendung von Winterreifen bei hohen Außentemperaturen bei kurzen Strecken mit niedriger Geschwindigkeit eine begrenzte Gefahr dar. “Der Einsatz von Winterreifen bei hohen Geschwindigkeiten – zum Beispiel auf Autobahnen – ist dagegen nicht empfehlenswert, da ihre Verwendung sowohl zu einer verminderten Verkehrssicherheit als auch zu erhöhtem Verschleiß und damit zur Notwendigkeit führt, sie Anfang nächsten Winters ersetzen zu müssen”, erklärt Mittermair.
Die Verwendung von Winterreifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als den für dieses bestimmte Auto zugelassenen Reifen führt nach Ablauf der Frist (derzeit 15. Mai) zu einer Sanktion und zum Entzug der Zulassungsbescheinigung, bis die Reifen ersetzt werden.
Autoreparaturen sind derzeit möglich
“Aktuell können Mechaniker und Mitarbeiter der Werkstätten das Auto beim Kunden abholen, reparieren und wieder zurückbringen, ohne selbst Kundenkontakt zu haben. Alle Sicherheits- und Hygienevorschriften müssen aber eingehalten werden”, sagt Alfreider.