Von: mk
Bozen – Vor einigen Tagen ist dem SVP-Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler ein Lohnstreifen einer Reinigungskraft einer Kindertagesstätte zugespielt worden. Daraus zu entnehmen ist ein Stundenlohn von weniger als acht Euro brutto.
Laut Lohnstreifen ist die besagte Reinigungskraft im Berufsbild „Arbeiterin in Teilzeit“ eingestuft, und zwar bei einer Sozialgenossenschaft, die zugleich die Kindertagesstätte führt.
„Ein Lohn von unter acht Euro brutto pro Stunde ist nicht tragbar. Hier besteht unbedingt sofortiger Handlungsbedarf“, zeigt Renzler auf.
Die Lohnverhandlungen werden bekanntlich zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen geführt, und zwar im Rahmen von Kollektivverhandlungen. Dort können die Gewerkschaften für solche Berufsgruppen Lohnerhöhungen fordern.
Geldmittel stehen zur Verfügung
Die Landesregierung habe den Trägerorganisationen für die Betreuungsdienste finanzielle Mittel bereitgestellt – dies auch zur Überwindung von coronabedingten Ausfällen.
„Das Geld ist hier. Deshalb sind die Vertragsverhandlungen unverzüglich aufzunehmen. Solche Löhne sind für Südtirol nicht zeitgemäß und deshalb sind jetzt die Trägerorganisationen und die Gewerkschaften gefordert, auch für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gerechten Lohn auszuhandeln“, betont Helmuth Renzler.