Von: mk
Bozen – Zum Auftakt der Landtagssitzungen im Mai stand heute auch die Aktuelle Fragestunde auf dem Programm.
Die Grünen verwiesen dabei auf einen Landtagsbeschluss zur Einführung der Rettungsgasse in Südtirol und gleichzeitig auf die Absicht zur Einführung der dynamischen Spur, wodurch die Notspur nicht mehr für Rettungsfahrzeuge reserviert sein werde. Sie fragten die Landesregierung: Welches Konzept gibt es hinsichtlich Notspur oder Rettungsgasse auf der A22, sobald die dynamische Spur zwischen Bozen und Verona eingeführt wird? Eine Rettungsgasse sei derzeit in der italienischen Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen, antwortete die Landesregierung. Daher könne man nur auf staatlicher Ebene vorgehen. Die Autobahngesellschaft habe jüngst eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um den Plan für Notfalleinsätze auf der dynamischen Spur zu aktualisieren, auch in Erwartung einer neuen Rechtslage. Für Trient sei das System bereits aktiv – dort müsse die Notspur geräumt werden.
Die Süd-Tiroler Freiheit berichtete vom Fall einer ausländischen Hotelmitarbeiterin, die fließend Deutsch spricht, der aber die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verweigert wurde, weil sie nicht Italienisch spricht. Die Fragen an die Landesregierung: Was sagt die Landesregierung zu diesem Vorfall? Wird die Landesregierung bei der Quästur intervenieren und Klarheit schaffen und dafür sorgen, dass sich ein derart eklatanter Vorfall nicht wiederholt? Werden die zuständigen Beamten mit Konsequenzen rechnen müssen? Man habe interveniert, antwortete die Landesregierung. Das Regierungskommissariat habe die Absicht betont, dass man die Sprachbestimmungen einhalten werde.
In Südtirol gibt es eine Reihe von islamischen Vereinen, über welche im Allgemeinen kaum Informationen vorliegen, und auch die Landesregierung hat bisher nur spärliche Auskünfte erteilt, bemerkten die Freiheitlichen und fragten: Wie viele Vereine mit islamischem Vorzeichen gibt es derzeit in Südtirol und wer führt diese Einrichtungen? Welchen Tätigkeiten gehen die Vereine, wie sie aus Frage eines hervorgehen, nach? Von wem und welchen ausländischen Geldgebern werden die besagten Vereine finanziert? Welche Beiträge haben die besagten Vereine seitens der öffentlichen Körperschaften in Südtirol in den Jahren 2016, 2017 und 2018 erhalten? Für welche Tätigkeiten und/oder Projekte wurden die öffentlichen Beiträge seitens der islamischen Vereine verwendet? Aus den Verzeichnissen der Freiwilligenorganisationen ließen sich keine Rückschlüsse auf die Religion der Mitglieder ziehen, antwortete die Landesregierung. Es bestehe auch keine Eintragungspflicht, die Eintragung sei aber Voraussetzung für Begünstigungen. Die Beiträge seien alle im Internet einsehbar.
Die Demokratische Partei stellte einen Mangel an Pflegepersonal in den Seniorenheimen fest und fragte, wie viel Personal in den 67 Strukturen fehle. Für die Seniorenwohnheime seien 2018 469 Vollzeitstellen vorgesehen gewesen, erklärte die Landesregierung. Es fehlten 35 Mitarbeiter, die aber von Personal mit anderer Qualifikation ersetzt wurden.
Das Team Köllensperger erinnerte an die Strafe der Antitrust-Behörde für die SAD und ein weiteres Verfahren wegen Kartellbildung. Der Auftrag an die SAD sei verlängert worden, da eine Neuvergabe bzw. eine Inhouse-Gesellschaft sich kurzfristig nicht abzeichnen würden. Die Fragen an die Landesregierung: Für den Fall einer definitiven Verurteilung laut Absatz 1, kann SAD noch an Ausschreibungen teilnehmen? Wenn ja, kann eine zugeteilte Ausschreibung ex post bei späterer Verurteilung entzogen werden? Was geschieht also nach Ablauf der Verlängerung Ende 2019? Sind weitere Verlängerungen möglich? Wie ist der Stand der Dinge in Bezug auf die mögliche Inhouse-Gesellschaft des ÖPNV? Wieviel könnte so eine öffentliche Inhouse-Gesellschaft maximal an Diensten von extern beziehen? D.h. wie viele Fahrtenkilometer könnten maximal von bestehenden Busunternehmen eingekauft werden? Man warte noch auf die definitiven Urteile, erklärte die Landesregierung. Eine Verlängerung der Konzession für maximal zwei Jahre sei zulässig, wenn es anders nicht möglich sei. Man möchte aber so schnell wie möglich eine klare Definition habe, wie es weiter gehen solle. Die Fragen zur Inhouse-Gesellschaft müssten noch genau überprüft werden, die Antworten werde man dem Landtag in absehbarer Zeit übermitteln. Man prüfe auch, wie man die vielen bestehenden Betriebe dabei einbinden könne. Ziel sei ein guter, stabiler Dienst für die nächsten zehn Jahre.
Die 5 Sterne Bewegung erinnerte an die im Februar festgelegte Pflicht, dem Gesundheitsministerium binnen 60 Tagen einen Plan zum Abbau der Wartelisten vorzulegen und fragte, ob dieser Plan schon vorliege bzw. dem Ministerium übermittelt wurde. Pläne brächten keine Lösung, antwortete die Landesregierung, in Italien gebe es tausende Pläne, die in Schubladen verschwänden. Man werde einen Plan vorlegen, aber vor allem arbeite man am Abbau der Wartezeiten. Aufgrund von Nachfrage und Ärztemangel gebe es auch in Italien oder in Deutschland Wartelisten.
Für die Genehmigung zur Landebahnverlängerung am Bozner Flughafen sei 2013 ein Gutachten der Landschaftsschutzkommission nötig gewesen, stellten die Grünen fest. Dieses sei aber laut Gesetz nach 5 Jahren verfallen. Die Grünen fragten, ob das Gutachten tatsächlich verfallen sei, ob damit auch die Vereinbarung mit ABD zur Pistenverlängerung verfallen sei, welche Genehmigungen zur Verlängerung noch in Kraft seien und welche nicht und welche Prozeduren heute für eine Verlängerung nötig wären. Das Gutachten sei weiterhin gültig, antwortete die Landesregierung, auch das Einverständnis der Landesregierung und der Masterplan seien gültig. Es bestehe keine Notwendigkeit für eine neue Prozedur.
Auf der offiziellen Internetseite der Autonomen Provinz Bozen fand die Süd-Tiroler Freiheit einsprachig italienische Beschlüsse und Dekrete der Landesregierung. Bei einigen Beschlüssen und Dekreten gehe es ausgerechnet um den Erwerb von Sprachen und um Mehrsprachigkeit. Die Fragen an die Landesregierung: Warum gibt es für genannte Beschlüsse und Dekrete nur eine einsprachig italienische Version, bzw. wie erklärt sich die Landesregierung die Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit durch ihre eigenen Ämter? Wird die Landesregierung die Verantwortlichen ermahnen und dafür sorgen, dass sich derart eklatante Vorfälle nicht wiederholen? Das Vorgehen sei korrekt, antwortete die Landesregierung. Diese habe gemäß Gesetz gehandelt und die Beschlüsse in der Sprache der antragstellenden Bürger verfasst.
Im Sanitätsbezirk Bruneck sollten bei der Durchführung der Pflichtimpfungen, der Erwachsenen- und Reiseimpfungen sieben Ärzte im Dienst sein, berichteten die Freiheitlichen. Derzeit seien jedoch aufgrund des Ärztemangels nur zwei Ärztinnen im Dienst. Dies hat zur Folge, dass bei den Impfungen, welche keine Pflichtimpfungen sind, lange Wartezeiten herrschen. Die Freiheitlichen fragten die Landesregierung: Weshalb laufen die Ärzte in Bruneck davon? Weshalb hat die Landesregierung angesichts des Ärztemangels beim Impfdienst am Krankenhaus von Bruneck bisher keine Maßnahmen zur Behebung des Engpasses getroffen? Bis zu welchem Zeitpunkt soll der Engpass bei den Impfungen im Sanitätsbetrieb Bruneck überwunden sein? Derzeit seien nur 4 von 7 Stellen besetzt, antwortete die Landesregierung. Die abgehenden Ärzte hätten wohnortnähere Stellen gewählt. Man prüfe die Möglichkeit, die Impfungen an andere Stellen auszulagern, etwa an Kinder- und Hausärzte.
Bezugnehmend auf das Abkommen zwischen Südtiroler Landesverwaltung und Poste italiane S.p.A. und die Antwort auf die Anfrage Nr. 130/19 richtete das Team Köllensperger folgende Fragen an die Landesregierung: Laut Art. 3 des Abkommens legt die Poste italiane S.p.A. innerhalb 30. Jänner während der Dauer des Abkommens eine Erklärung über die erfolgten Leistungen vor. Wurden diese Erklärungen termingerecht vorgelegt? Laut Art. 6 Punkt 3 des Abkommens stellt die Poste italiane S.p.A. dem Land Südtirol jährlich eine Rechnung, die innerhalb von 30 Tagen zu begleichen ist. Hat die Poste italiane S.p.A. diese Rechnungen gestellt? Wurden sie innerhalb der Frist beglichen? Laut Art. 6 Punkt 5 ist die sechsköpfige Kommission zuständig, die Rechnungsmodalitäten zu definieren. Ist dies erfolgt? Wie sehen sie aus? Wer sind die Mitglieder dieser Kommission? Wie oft traf sie zusammen? Gedenkt die Landesregierung bei Feststellung von Nichterfüllung der Vertragsgegenstände den bestehenden Vertrag aufzulösen und neu zu verhandeln? Die geforderte Erklärung sei nicht zufriedenstellend gewesen, eine neue sei noch nicht eingelangt, antwortete die Landesregierung. Daher habe man auch noch keine Rechnung beglichen. Die paritätische Kommission trete dreimal jährlich zusammen, vergütet würden nur Reisespesen. Bei einer Aussprache mit der Post in Rom habe man betont, dass man mit dem Dienst derzeit nicht zufrieden sei und dass man auch Klagen überlege. Rom habe Abhilfe versprochen und einen neuen Vertragsentwurf vorgelegt, der aber noch nicht zufriedenstellend sei.
Die 5 Sterne Bewegung wies darauf hin, dass durch die Verbrennung jeglicher Brennstoffe schädliche Gase in die Luft gelangen und fragte zum jüngsten Einsatz von Frostschutzkerzen, ob an jenen Tagen Überschreitungen der Grenzwerte gemessen wurden, welche Abweichungen zu den Standardwerten der Jahreszeit sich ergeben haben, ob die Bevölkerung über das Risiko aufgeklärt wurde und eine Regelung zum Einsatz von Frostkerzen und ähnlichem geplant ist. Die Frostkerzen würden nur im Notfall eingesetzt, antwortete die Landesregierung. Die Auswirkung auf die Luft wurde erhoben. Die PM10-Werte seien von fünf auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter gestiegen, der Grenzwert liege bei 50 Mikrogramm und sei nie überschritten worden. Bei den PM 2,5 sei es ähnlich. Dadurch würden sich auch Warnmeldungen an die Bevölkerung erübrigen.
Die Demokratische Partei wies auf die Zunahme der Arbeitsunfälle in den letzten Jahren hin sowie auf die INAIL-Kontrollen, die in 82 Prozent der Fälle Unregelmäßigkeiten festgestellt hätten. Die Fragen an die Landesregierung: Wird das Verhältnis von einem Arbeitsinspektor auf 5.000 Arbeiter noch eingehalten? Wie viele Inspektoren wurden in den letzten fünf Jahren aufgenommen? Nicht alle Arbeitsinspektoren seien mit Arbeitssicherheit befasst, antwortete die Landesregierung, manche seien für den sozialen Arbeitsschutz zuständig. Für den technischen Arbeitsschutz seien 16 Stellen vorgesehen, 14 davon seien besetzt. Beim sozialen Arbeitsschutz fehlten fünf von 15. Das Verhältnis von 5.000 Arbeitern auf einen Inspektor sei nicht bindend. In den letzten beiden Jahren seien zwei Wettbewerbe ausgeschrieben worden, wobei sich niemand gemeldet habe, jetzt sei ein weiterer ausgeschrieben worden.
Hofburggarten, CLIL, Koranunterricht, Glasturm am Rosengarten
Beim Hofburggarten Brixen läuft der Planungs- und Diskussionsprozess zwischen der Gemeinde Brixen und dem Künstler Andrè Heller weiter, auf der Grundlage der vorerst politisch bekundeten Bereitschaft der Landesregierung, sich an den absehbaren Kosten in Höhe von acht bis zehn Millionen Euro mit einem Beitrag von ca. 80 Prozent unterstützend zu beteiligen, bemerkten die Grünen und fragten die Landesregierung: Ist über die grundsätzliche Zusage an die Gemeinde Brixen bereits eine konkrete Haushaltsverpflichtung oder ein Beschluss der Südtiroler Landesregierung zur Finanzierung erfolgt? Hat die Gemeinde Brixen einen entsprechenden Antrag um Finanzierung gestellt? Wird eine allfällige Finanzierung über den Weg eines Beitrages an die Gemeinde oder an die Tourismusgenossenschaft Brixen erfolgen? Gibt es Hinweise zu den Führungskosten? Wie viele BesucherInnen des „Heller-Gartens“ wären zur Kostendeckung erforderlich? Wird das Versuchszentrum Laimburg das Projekt mit einem Koordinator unterstützend begleiten? Dem Land liege ein Ansuchen der Gemeinde um einen Finanzierungsbeitrag vor, antwortete die Landesregierung. Das Gesuch werde am 23. Mai im Museumsbeirat behandelt. Es sei das Ziel, die Führungskosten durch die Eintritte zu decken. Man wolle auch einen niederschwelligen Zugang für Einheimische. Das Ziel sei eine Aufwertung der touristischen Attraktion, aber auch ein Park für die Brixner.
In der Faizan und Madina Moschee in Franzensfeste soll den Kindern ein Koranunterricht angeboten werden, berichteten die Freiheitlichen und fragten die Landesregierung: Welche Personen sind in Südtirol autorisiert einen Koranunterricht anzubieten und wer überprüft die Inhalte sowie die Moscheen, an denen der Unterricht abgehalten wird? Wie wird ausgeschlossen, dass Personen, welche einen Koranunterricht erteilen, extremistisches Gedankengut verbreiten und Werbung für entsprechende Terrororganisationen machen? An welchen Einrichtungen in Südtirol und in welchen Moscheen und Gebetsräumen wird ein Koranunterricht angeboten? Werden Südtiroler Schulen, Bildungseinrichtungen oder andere öffentliche Räumlichkeiten zur Durchführung des Koranunterrichts genutzt? Wenn Ja, mit welcher Begründung? In welchen Kontakt stehen die Schulämter mit jenen Einrichtungen, welche einen Koranunterricht durchführen? In Südtirol gebe es keine behördliche Autorisierung für den Koranunterricht, antwortete die Landesregierung. Die Überwachung eventueller gesetzeswidriger Inhalte sei Aufgabe aller, vor allem aber der Sicherheitsorgane. Man habe keine Kenntnis von einem Koranunterricht an Südtiroler Schulen, man wisse auch von keinem diesbezüglichen Kontakt mit anderen Einrichtungen.
Seit ca. drei Jahren wird in der Großwäscherei WABES (51 Prozent der Anteile SABES, 49 Prozent Haas GmbH) die Krankenhauswäsche und die Berufsbekleidung von fünf Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebs gewaschen, stellte das Team Köllensperger fest. Im Sanitätsbetrieb fällt sehr viel Wäsche an und es ist wünschenswert, diese zentral an einem Ort zu reinigen. In der WABES wird allerdings bis heute die Wäsche aus dem Gesundheitsbezirk Bruneck nicht gewaschen. In den letzten Jahren wurde die Wäsche von einer österreichischen Firma gereinigt, diese stellte auch die Wäsche zur Verfügung. Die Fragen dazu: Warum wird die Wäsche des Gesundheitsbezirks Bruneck bis heute noch nicht in Pfatten gewaschen? Ab wann wird die Wäsche des GB Bruneck definitiv in Pfatten gewaschen? Wo wird die Wäsche des GB Bruneck derzeit gewaschen und zu welchen Bedingungen (Firma, Kosten, Vergabe…)? Wie viele LKW-Ladungen Wäsche fallen wöchentlich im GB Bruneck an? Für den GB Bruneck ist der Ankauf von neuer Wäsche und Arbeitsbekleidung geplant. Wurde diese bereits angekauft? Wenn nein, warum nicht? Wie hoch sind die Kosten? Die Landesregierung bat um Geduld, um die Informationen einholen zu können, worauf die Einbringer protestierten: Die Anfrage sei frühzeitig eingereicht worden.
Obgleich der CLIL-Unterricht in seiner bisherigen Form bei vielen Eltern auf Ablehnung gestoßen ist und die Landesregierung selbst zugeben musste, dass die gewünschten Erfolge ausgeblieben sind, werden die Sprachexperimente an den Kindergärten, Grund-, Mittel-, und Oberschulen munter weitergeführt, kritisierte die Süd-Tiroler Freiheit. Gezielt werden CLIL-Lehrer ausgebildet, die in einigen Schulen bereits bevorzugt werden. Dazu die Fragen an die Landesregierung: Warum werden trotz gegenteiliger Ankündigung und ausbleibender Erfolg die bisherigen CLIL-Experimente fortgeführt? Wie beurteilt die Landesregierung die Bevorzugung von Lehrern mit CLIL-Ausbildung an den Südtiroler Schulen? Warum werden CLIL-Lehrer bereits für den Kindergarten ausgebildet? Für die italienische Schule habe man nie ein Ende des CLIL-Unterrichts angekündigt, man sei aber dabei, die Ergebnisse zu überprüfen, antwortete die Landesregierung. Es gebe Ranglisten, auf die die Schulen Bezug nehmen könnten. Für die Kindergärten seien keine CLIL-Lehrer vorgesehen. In der deutschen Schule solle der CLIL-Unterricht bis 2020 fortgesetzt werden, man werde bis dahin die Sache evaluieren. Eine Bevorzugung von CLIL-Lehrern für den CLIL-Unterricht sei gerechtfertigt, sie hätten eine Zusatzausbildung. Auf Landesranglisten gebe es keinen Vorrang.
Das Land habe 3,8 Mio. Euro für die ABD verlangt, bemerkten die Grünen. Die ABD weise ein Nettovermögen von 35 Mio. und 5,7 Mio. an Liquidität auf. Die Grünen fragten, ob der Ausschreibungspreis angesichts dieses Vermögens gerechtfertigt sei, nach welchen Kriterien man auf diesen Preis gekommen sei und ob die Landesregierung nicht Gefahr laufe wegen Schadens am öffentlichen Eigentum belangt zu werden. Die Unterlagen des Wettbewerbs seien im Vorfeld vom Verkehrsministerium, von der Enac und anderen Stellen begutachtet worden, antwortete die Landesregierung. Der Preis sei von der Agentur PWC geschätzt worden, wobei auch Vermögen und erwartbare Einnahmen einbezogen wurden. Die Antikorruptionsbehörde ANAC habe ein Verfahren eröffnen müssen, weil sie eine Meldung erhalten habe, aber das bedeute nicht, dass es beim Verfahren Unregelmäßigkeiten gegeben habe.
Dem Dekret des Präsidenten des Institutes für den sozialen Wohnbau zum Register Nr. 92 vom 25.02.2019 zur Genehmigung der chronologischen Listen für die Arbeiterwohnheime in der Gemeinde Bozen sind vier Listen mit Personennamen beigelegt, welche nach Geschlechtern getrennt sind, bemerkten die Freiheitlichen und fragten die Landesregierung: Wie viele Personen, welche in die besagten chronologischen Listen für die Arbeiterwohnheime in der Gemeinde Bozen aufgenommen worden sind, haben eine italienische oder andere EU-Staatsbürgerschaft und wie viele Personen stammen aus Nicht-EU-Ländern? Wie erklärt sich die Tatsache, dass vorwiegend Ausländer und Personen mit Migrationshintergrund in den Listen aufscheinen? Laut Rangordnung für Bozen gebe es unter den Gesuchstellern 282 Nicht-EU-Bürger, 33 italienische Staatsbürger und neun EU-Bürger, erklärte die Landesregierung. Der Grund für den hohen Ausländeranteil liege daran, dass diese sich auf dem freien Mietmarkt schwerer täten.
Die Unwetter im Herbst des vergangenen Jahres haben große Schäden in den Südtiroler Wäldern angerichtet, bemerkte die Süd-Tiroler Freiheit. Die Landesregierung hat den Waldbesitzern in der Folge schnelle und unbürokratische Hilfe zugesagt. Bei der Auszahlung gibt es nun jedoch immer öfter Probleme. Die „Forstinspektorate“ teilen den Waldbesitzern mit, dass derzeit kein Geld zur Verfügung stünde und zudem eine rechtliche Klärung aus Brüssel abgewartet werden müsse. Dazu die Fragen an die Landesregierung: Welches sind die Gründe für die Verzögerung der Auszahlungen? Werden alle Geschädigten mit einer vollen Auszahlung der ihnen zugesagten Beiträge rechnen können? Bis wann werden die ausstehenden Beiträge ausbezahlt? Die Beträge könnten laut Bestimmung ausbezahlt werden, wenn die Arbeiten abgeschlossen seien, antwortete die Landesregierung. Nun habe man eine Änderung beschlossen, damit die Holzbringungsprämien früher ausgezahlt werden können. Dazu brauche es aber noch das Einverständnis der EU, mit dem man in den nächsten Wochen rechne. Aus Rom kämen 89 Mio. für die Schäden, ein Teil davon werde für die Holzbringung ausgegeben.
Im November 2018 hat die Europäische Kommission gegen Italien ein Vertragsverletzungsverfahren im Hinblick auf die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrate und den Verstoß gegen die Nitrat-Richtlinie (Richtlinie 91/676/EWG des Rates) eingeleitet, berichtete das Team Köllensperger und fragte: Wie viele Großvieheinheiten (GVE) sind in der Provinz Bozen nach den aktuellen Daten vorhanden? Dies sowohl unter Einbeziehung wie auch unter Abzug des Alpungsbesatzes in der Provinz Bozen. Wie verteilt sich der vorstehend angegebene GVE-Bestand prozentual, bezogen auf die in Artikel 16 des Dekretes des Landeshauptmannes Nr. 6/2008 festgelegten Höhenlagen: a) bis 1250 Hm, b) von 1250 bis 1500 Hm, c) von 1500 bis 1800 Hm und d) über 1800 Hm? Wie verteilt sich das gesamte Landesgebiet prozentuale auf die Höhenlagen laut Frage 2 a) bis d)? Wie verteilt sich auf der Grundlage des land- und forstwirtschaftlichen Informationssystems (Lafis), die Gesamtfläche (bezogen auf die Flächensumme der folgenden Kulturarten: Wiese, Weide, Wechselwiese, Mais und potentiell beweidbare Almfläche) prozentual auf die einzelnen unter Frage 2 genannten Höhenmeter? Auf welcher Erhebungsgrundlage basieren die vorstehend in Bezug auf Frage 1, 2 und 3 mitgeteilten Daten? Dürfen südtirolweit einheitlich 4 GVE/ha Maisfläche gehalten werden oder ist diese Regelung auf das Pustertal imitiert? Der Alpungsbesatz betrage 105 GVE, antwortete die Landesregierung, die auch die Verteilung nach Höhenlage nannte. Die Flächensumme nach Kulturarten sei Angelegenheit der Genossenschaften. Man habe alle Regelungen, auch die internen der Genossenschaften, an die genannte Richtlinie angepasst.
Ein 18 Meter hoher Glaskristall soll am Rosengarten auf 2.300 Meter Höhe neben der Kölner Hütte errichtet werden, bemerkten die Grünen. Der fünfstöckige Glasturm soll neben der neuen Seilbahnstation entstehen und ein Besucherzentrum „TTD – Touch the dolomites“ mit Ausstellungsflächen und zugehöriger Gastronomie beherbergen. Der Glasturm soll mit der neu geplanten unterirdischen Bergstation der Kabinenbahn „König Laurin“ in Verbindung stehen. Die Latemar Karersee GmbH plant zwei bestehende veraltete Sessellifte zwischen Frommer Alm und Kölner Hütte abzubrechen und in geänderter Trassenführung mit Mittelstation durch eine 10er-Kabinenbahn zu ersetzen. Allein für die neue Bergstation müsste circa 6.700 m³ Gesteinsmaterial, das entspricht etwa dem Aushub von zehn Einfamilienhäusern, im sensiblen alpinen Gelände auf 2.300 Metern bewegt werden. Die Grünen wiesen dabei auch auf die Kritik der Alpenvereine und die unmittelbare Nähe zum Dolomiten-Welterbe-Gebiet. Sie fragten dazu die Landesregierung: Wie ist der Planungsstand zum Glasturm? Was ist der Ansatz der Landesregierung zu diesem Vorhaben? Welche Genehmigungsverfahren sind auf Landesebene vorgesehen? Wurden hier bereits Schritte gesetzt? Wie ist der Planungsstand zur neuen Kabinenbahn? Stimmen die angegebene Förderleistung und die Daten zum Aushub? Wie bewertet die Landesregierung die Situation, insbesondere angesichts der Nähe zum Dolomiten Unesco Welterbe? Derzeit laufe das Verfahren zur Änderung des Bauleitplans, antwortete die Landesregierung. Es sei die Umwidmung zur Einrichtung in Privatzone nötig. Ebenso sei die Änderung des Landschaftsplanes notwendig, die vom Amts wegen erfolge, sobald das BLP´-Verfahren abgeschlossen sei. Die Landesregierung wolle sicherstellen, dass das Projekt einen behutsamen Eingriff in das Gebiet darstelle. Die landschaftliche Ermächtigung zum Besucherplan obliege dem Bürgermeister. Die beantragte Förderleistung sehe eine Höchstleistung von 2.400 Personen pro Stunde vor. Man sei sich bewusst, dass das Projekt in einem besonders sensiblen Gebiet realisiert werde. Daher habe man auch das Gutachtung der Stiftung Dolomiten angefordert.
Am 17.04.2019 suchte eine Mutter für ihr Kind um einen Krankenhaustermin in Meran an, berichteten die Freiheitlichen. Der Termin für die angefragte Leistung wurde mit 2.05.2019 vorgemerkt und das entsprechende Schreiben wurde seitens des Krankenhauses am 18.04.2019 mit der Post verschickt. Die Postsendung erreichte jedoch erst am 03.05.2019 die Familie, also einen Tag nachdem der Termin am Krankenhaus von Meran wahrgenommen hätte werden müssen. Die Landesregierung wurde um die Beantwortung folgender Fragen ersucht: Muss die betroffene Mutter für das unverschuldete Fernbleiben von einem Krankenhaustermin in Meran die Strafzahlung leisten, obwohl der Terminhinweis verspätet von der Post zugestellt wurde? Wenn Ja, aus welchen Gründen? Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Patienten ihre Terminvormerkungen pünktlich und vor dem eigentlichen Termin zugestellt bekommen? Wie viele Fälle der vergangenen zwei Jahre sind der Landesregierung bekannt, in denen die Patienten ihre Termine in den Krankenhäusern nicht wahrnehmen konnten, da der Hinweis zu spät mit der Post übermittelt wurde? Wenn ein Grund für den nicht wahrgenommenen Termin vorgelegt werden könne, sei keine Strafe fällig, antwortete die Landesregierung. Es seien auch drei Anrufversuche durch die Vormerkstelle vorgesehen.
Eine Südtiroler Bürgerin, die mehrere Jahre in Österreich arbeitete und daher der italienischen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, wurde in der Notaufnahme des Krankenhauses Brixen von einer Ärztin behandelt, berichtete die Süd-Tiroler Freiheit. Sie war zwar sehr freundlich, sprach jedoch kein Wort Deutsch. Nur mit großer Mühe konnte die Patientin den Erklärungen der Ärztin folgen. Die Fragen an die Landesregierung: Was sagt die Landesregierung zur Tatsache, dass im Gesundheitswesen das Recht der Patienten auf Gebrauch ihrer Muttersprache immer wieder missachtet wird? Wird die Landesregierung das Landeskrankenhaus Brixen zur Einhaltung der Verpflichtung der Ärzte und Pfleger zur Zweisprachigkeit mahnen? Was empfiehlt die Landesregierung den betroffenen Patienten, wenn diesen – als wäre dies fast schon selbstverständlich – das Recht auf Gebrauch ihrer Muttersprache verwehrt wird? Was konkret unternimmt die Landesregierung, damit die Ärzte in Südtirol möglichst zweisprachig sind? Man wisse, dass es in diesem Bereich Probleme gebe, antwortete die Landesregierung. Es sei auch kaum möglich, Personal aus Österreich oder Deutschland einzustellen, das es hier Einwände der Ärztekammer gebe. Daher seien derzeit viele Ärzte aus Oberitalien hier tätig. Man wolle nun ein neues Angebot mit den Gewerkschaften klären, sodass Sprachkurse auch während der Arbeitszeit möglich werden.
Im Südtiroler Sanitätsbetrieb herrscht Personalmangel, stellte das Team Köllensperger fest. Es fehlt an ärztlichem Personal, aber auch an Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger und anderen Mitarbeiter der sanitären Berufsbilder. Zunehmend schwer ist es auch Fachpersonal und gut ausgebildetes Personal für die Verwaltung zu finden. In dieser Situation ist es wichtig, dass sich der Sanitätsbetrieb um Personalanwerbung kümmert, genauso wichtig ist es, sich um die Mitarbeiter zu kümmern, die im Betrieb arbeiten. Dazu tragen gute Arbeitsbedingungen, attraktive Arbeitsplätze, gerechte Entlohnung und ein gutes Arbeitsklima bei. In den letzten Jahren haben Mitarbeiter den Südtiroler Sanitätsbetrieb freiwillig verlassen. Die Fragen an die Landesregierung: Wie viele MitarbeiterInnen haben zwischen 1. Jänner 2019 und 30. April 2019 im Südtiroler Sanitätsbetrieb freiwillig gekündigt (ausgenommen die Mitarbeiter, die wegen Versetzung in den Ruhestand gekündigt haben)? Wie viele dieser Kündigungen betrafen den GB Bozen, den GB Meran, den GB Brixen und den GB Bruneck? Welchen Berufsbildern gehören die Mitarbeiter an, die gekündigt haben? In der Frage gebe es viel Rauch, meinte die Landesregierung, jede einzelne Kündigung werde aufgebauscht. Eine Fluktuation von ein bis zwei Prozent sei ein Superergebnis. Im fraglichen Zeitraum habe es 67 Kündigungen gegeben. Bei 10.000 Mitarbeitern sei das ein Prozentsatz, bei dem die Privatwirtschaft neidisch wäre. Die Arbeitsbedingungen würden sich auch im Vergleich mit Nachbarländern sehen lassen können.