Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Nachmittag Fragen und Antworten zu Zweisprachigkeit, Personennahverkehr, öffentlichem Dienst, Werkverträgen in der Sanität, Stromkonzessionen, zum landesüblichen Empfang u.a.m.
Der Süd-Tiroler Freiheit wurde gemeldet, dass in der Gemeinde Pergine in der Einrichtung für die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen (Residenza per l’esecuzione delle misure di sicurezza – REMS) für die Autonome Provinz Bozen die Besucher mit den Insassen nicht in Deutsch kommunizieren dürfen, berichtete Myriam Atz Tammerle. Ebenso dürfen Insassen angeblich am Telefon nicht Deutsch mit den Verwandten sprechen, sonst werde sofort das Telefongespräch unterbrochen. Sie fragte daher: Entspricht vorgenannte Meldung der Wahrheit? Falls ja, was wird die Landesregierung unternehmen, um diesen Missstand umgehend zu beseitigen und zu verhindern, dass ein solches Verhalten unter keinen Umständen mehr vorkommt? Zu welchem Anteil werden die Kosten des REMS von Südtirol mitgetragen?
Laut Mitteilung des Sanitätsbetriebs entspreche diese Meldung nicht der Wahrheit, antwortete LR Martha Stocker. Die Kostenbeteiligung hänge von der Belegung von Plätzen ab. Aus Kostengründen – es handle sich immerhin um eine hohe Sicherheitsstufe – habe man eine gemeinsame Einrichtung mit dem Trentino geschaffen, es gehe derzeit um 5 Plätze. Dafür gebe das Land rund 600.000 Euro im Jahr aus.
Helmuth Renzler stellte eine Reihe von Fragen zu den Zugbegleitern: Entspricht es der Wahrheit, dass die Ausbildung zum Zugbegleiter vorwiegend in italienischer Sprache angeboten wird? Entspricht es der Wahrheit, dass die Lernunterlagen den Lernenden vorwiegend in italienischer Sprache zur Verfügung gestellt werden? Falls ja, warum wird der Lernprozess in deutscher Sprache ausgeklammert? Wie viele Lehrende sind der deutschen Sprache mächtig und wie viele ausschließlich der italienischen? Wie viele Chauffeure und Zugbegleiter von SASA und SAD gehören der deutschen und wie viele der italienischen Sprachgruppe an? Renzler forderte ein härteres Durchgreifen.
Die Kurse würden in italienischer Sprache abgehalten, es würden aber auch Erklärungen auf Deutsch gegeben, antwortete LR Florian Mussner. Alle Ausbilder seien im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises. Die SAD sei anders als die Landesregierung der Meinung, dass sie nicht dem Proporz unterliege und gebe daher auch nicht Auskunft über die Sprachgruppenzugehörigkeit. Die SASA habe bis jetzt nicht geantwortet.
Derzeit gibt es mehrere Ansätze zur Konzessionsvergabe im öffentlichen Personennahverkehr, bemerkte Andreas Pöder. Der innerstädtische und vorstädtische Linienverkehr wird laut Beschluss der Landesregierung im Inhouseverfahren vergeben. Für die außerstädtischen Linien gibt es die Möglichkeit der normalen Konzessionsvergabe über Ausschreibungsverfahren, entweder im Wege der Gesamtvergabe oder im Wege der Vergabe in kleinen Losen. Vorgeschlagen wurde auch eine PPP-Lösung, die alle Interessierten mit einbezieht. Welche Möglichkeit zieht die Landesregierung für die Konzessionsvergabe, die ja unmittelbar bevorsteht, in Betracht?
Die Landesregierung habe beschlossen den außerstädtischen Dienst europaweit auszuschreiben, antwortete LR Florian Mussner. Eine PPP wäre grundsätzlich möglich, aber die Landesregierung habe Zweifel an diesem PPP-Projekt.
Angesichts der angespannten Haushaltslage hat der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung vor einiger Zeit beschlossen, die Abfertigungen für die öffentlichen Bediensteten (Land, Sanitätsbetrieb usw.) nicht mehr unmittelbar nach Beendigung des Dienstes auszubezahlen, sondern innerhalb von zwei Jahren, bemerkte Pius Leitner. Ihm wurde neulich mitgeteilt, dass dieser Zeitrahmen nicht immer eingehalten wird. Seine Fragen an die Landesregierung: Wie lange müssen ehemalige öffentliche Bedienstete im Schnitt auf die Abfertigung warten, aufgeteilt auf die einzelnen Verwaltungen? Wie viele Personen haben in den Jahren 2014, 2015 und 2015 den Dienst beendet, aufgeteilt auf die einzelnen Verwaltungen? Wie viele Personen warten seit mehr als zwei Jahren auf die Abfertigung, aufgeteilt auf die einzelnen Verwaltungen? Warum kommen Land und andere öffentliche Verwaltungen der gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, die Abfertigung auf jeden Fall innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Dienstes auszubezahlen? Werden dafür Verzugszinsen fällig? Wenn ja, welche Summen wurden dafür bisher aufgebracht?
Es gebe hier ganz unterschiedliche Szenarien, antwortete LR Waltraud Deeg. Sie werde ihm die ausführliche Antwort schriftlich vorlegen.
Hans Heiss bezeichnete die Kunstwerke, die der kürzlich verstorbene Mäzen Josef Kreuzer dem Land überlassen hat, als einzigartigen Schatz, der die Bereiche zwischen Historismus, früher Moderne und jüngerer Zeitgenossenschaft abdeckt. Heiss fragte nun: In welcher Form soll die Sammlung Kreuzer an das Land übereignet werden? Erfolgt der Übergang als Geschenk oder gibt es andere Kompensationen? Wird auch das Bozner Laubenhaus mit übereignet, in welcher Form? Wird an einem Nutzungskonzept gearbeitet, wenn ja von wem? Soll ein neues Landesmuseum entstehen oder welche Führung wird gewählt?
Wie Heiss erklärte auch LR Philipp Achammer seine Betroffenheit über den Tod von Josef Kreuzer, der auch der erste deutschsprachige Richter in Südtirol gewesen sei. Kreuzers Geste, Sammlung und Haus dem Land zu überlassen, sei wirklich bemerkenswert, er habe sie bereits vor geraumer Zeit testamentarisch verfügt. Es sei gerade noch zeitlich gelungen, diese große Geste bekannt zu machen, und auch dass ihm das Ehrenzeichen verliehen werden soll, habe Kreuzer noch mitbekommen. Man werde nun ein Konzept erarbeiten, in welchem Rahmen die Sammlung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Paul Köllensperger fragte, welches Risiko auf Schadenersatzzahlungen die Werkverträge im Gesundheitswesen mit sich brächten. Das Arbeitsgericht habe jüngst die Werkverträge als nicht legitimen Weg bezeichnet, um die reguläre Personaleinstellung zu umgehen, der Sanitätsbetrieb sei dazu verurteilt worden, einer Vertragsärztin Sozialbeiträge und Abfertigung nachzuzahlen. Köllensperger fragte, mit welchen Schadenersatzsummen zu rechnen sei, falls auch andere Ärzte mit Werkvertrag vor Gericht gingen, wie viele Ärzte und Pfleger in dieser Situation seien, ob man für die Rekrutierung auch Leiharbeit oder andere Formen in Erwägung gezogen habe und wie sich das Urteil nun auf die Beschäftigungssituation im Sanitätsbetrieb auswirken werde.
Der Sanitätsbetrieb habe sich nun in dieses Verfahren eingelassen, und man werde sehen, was in der nächsten Instanz entschieden werde, erklärte LR Martha Stocker. Nicht alle Ärzte seien an einer festen Anstellung interessiert. Man schätze daher, dass sich eher Pfleger als Ärzte auf das Verfahren einlassen werden. Die Verträge würden jetzt auf drei Jahre erhöht, mit der Verpflichtung, die zweite Sprache zu erlernen. Damit habe man auch eine andere juridische Basis geschaffen. Bei den Pflegern habe mit der Ausbildung vor Ort eine gute Grundlage für die Zukunft geschaffen, bei den Ärzten werde das mittelfristig auch geschehen.
Italienischen Medien zufolge echauffierte sich die italienische Regierungskommissarin Elisabetta Margiacchi in einem Brief an den italienischen Innenminister Angelino Alfano über den landesüblichen Empfang des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker am 18. November 2016, bemerkte Myriam Atz Tammerle und fragte: Was ist der genaue Inhalt des Briefes? Ist die Landesregierung der Auffassung, dass im Brief üble Nachrede über Süd-Tirol betrieben wird? Falls ja, befürchtet die Landesregierung nicht, dass der Brief schädigend für Süd-Tirol sein könnte? Falls nein, wie würde die Landesregierung den Brief bewerten? Ist das Regierungskommissariat tatsächlich befugt, gegenüber der Regierung in Rom den landesüblichen Empfang politisch zu kommentieren? Hält die Landesregierung das Regierungskommissariat nicht für überflüssig? Wenn nein, warum nicht?
Der Landesregierung sei kein solcher Brief bekannt, antwortete LH Arno Kompatscher. Er verwies auf einen Landtagsbeschluss, der die Landesregierung verpflichte, eine Situation wie in Aosta herzustellen.
Mit Bezug auf Berichte im „Alto Adige“ über Beschlagnahme und Einsicht in Dokumente am Bozner Konservatorium Claudio Monteverdi fragte Walter Blaas: Welche Dokumente hat die Finanzpolizei am Konservatorium beschlagnahmt? In welchem Zeitraum wurde ermittelt und sind die Ermittlungen nun abgeschlossen? Was war der Grund der Ermittlungen, bzw. aufgrund welcher Vorfälle sind die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden?
Die beschlagnahmten Dokumente beträfen die externe Tätigkeit, die berufliche Laufbahn der Dozenten und die Zusammenarbeit mit anderen Instituten, antwortete LH Arno Kompatscher. Anlass sei eine Eingabe beim Rechnungshof gewesen.
Das Wasserhöchstgericht in Rom kippte vor vier Monaten das geplante Kraftwerk in der Achenrain-Schlucht, erfreulich für den Umweltschutz, aber mit unerwarteten Kollateralfolgen, meinte Hans Heiss. Denn im außergerichtlichen Vergleich zwischen Stadtwerken Brixen (SWB) und SEL AG wurde den SW Brixen 2013 eine 25%-Beteiligung am geplanten SEL-Kraftwerk Ridnaun-Achenrain in Aussicht gestellt, neben einem 20%- Anteil an der geplanten Wiltener Leitung über den Brenner. Die in Aussicht gestellten Beteiligungen waren eine Kompensation für den Rückzug der SW von den Rekursen gegen SEL infolge der bekannten Wettbewerbsverzerrungen. Heiss fragte daher: Wie wird Alperia/Rienz Energie den Ausfall für Brixen kompensieren, wurden Gespräche aufgenommen? LR Theiner solle Druck auf die Alperia machen, um ein historisches Unrecht und einen Schaden am Brixner Vermögen zu beseitigen.
In Erwartung des definitiven Urteils durch das Kassationsgericht habe Alperia mit den Stadtwerken Brixen konstruktive Gespräche aufgenommen, antwortete LR Richard Theiner. Eine Prognose über die Verfahrenszeiten sei schwierig, aber man könne von ein bis zwei Jahren ausgehen.
Auf der Sitzung der Landesregierung vom 10. Jänner ist der Rekurs laut Art. 105 des Raumordnungsgesetzes gegen die Baukonzession zur Errichtung einer Hofstelle beim Hotel Rosalpina erneut nicht behandelt worden, obwohl die 90-Tage-Frist mittlerweile verstrichen ist, stellte Paul Köllensperger fest. Auch die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht sind auf April vertagt worden. Köllensperger fragte daher die Landesregierung: Was gedenkt der zuständige Landesrat zu tun? Wird der Rekurs laut Art. 105 trotz Verfall der 90 Tage Frist von der Landesregierung vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts behandelt und eine Entscheidung getroffen? Wieso hat die Landesregierung im Dezember 2016 die Behandlung des Rekurses vertagt, um auf ein parteiisches Gutachten der betroffenen Gemeinde zu warten? Art. 105 sieht dies nicht vor. Wieso hat die Landesregierung überhaupt den 105-er Rekurs an die Gemeinde Abtei weitergeleitet? Wieso legt die Landesregierung dieses parteiische Gutachten (RA Schullian für die Gemeinde Abtei) dem Rechtsamt des Landes vor und nicht dem eigenen Rechtsamt bzw. den eigenen Juristen in der zuständigen Abteilung Landschaft und Raumentwicklung? Wie steht die Landesregierung zur Tatsache, dass der Bürgermeister einer Gemeinde ein solches Gutachten für ein privates Bauvorhaben einholt? Ist dieses Gutachten auch den Rekursstellern ausgehändigt worden? Wieso hält sich die Regierung nicht an das eindeutige Gutachten der unabhängigen und unparteiischen Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung? Wieso wird hier ein parteiisches Gutachten berücksichtigt und zusätzliche Gutachten des Rechtsamtes eingeholt? Liegt ein Gutachten des Rechtsamtes des Landes zum Schullian-Gutachten mittlerweile vor? Wenn ja, was besagt es?
Der genannte Termin sei kein Verfallstermin, präzisierte LR Richard Theiner. Die Landesregierung habe heute die Behandlung vertagt, damit das Rechtsgutachten noch näher studiert werden könne. Auch der Gemeinde müsse noch eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt werden, da der Bürgermeister an der Kommissionssitzung nicht teilnehmen konnte, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Gemeinden könnten Rechtsgutachten einfordern, unabhängig davon, ob es ein privater oder öffentlicher Bau sei. Das Gutachten des Landschaftsschutzes werde nicht übergangen, die Entscheidung liege bei der Landesregierung. Das Rechtsamt sei mit Erläuterungen zu den verschiedenen Rechtsstandpunkten beauftragt worden.
Am 28. November 2016 wurde in der Universität Bozen das „PPP“-Projekt von Herrn Gatterer und Perathoner vorgestellt, Vertreter des Landtages waren anwesend, aber niemand von der Landesregierung, berichtete Myriam Atz Tammerle. Im Jahr 2017/18 steht die Ausschreibung des öffentlichen Personennahverkehres an, dabei geht es um eine Ausschreibungssumme von rund 1,3 Milliarden Euro. Atz Tammerles Fragen an die Landesregierung: Wie viele PPP-Verträge wurden bisher in Süd-Tirol bereits abgeschlossen? Bitte um Auflistung um welches Projekt es sich handelt, die Laufzeit und den finanziellen Wert. Wie zufrieden war die Landesregierung mit der Abwicklung dieser Verträge? Bei welchen Projekten verlief die Abwicklung problemlos und bei welchen gab es Probleme? Ist der Landesregierung bzw. dem zuständigen Landesrat das am 28. November vorgestellte PPP-Projekt bekannt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, sieht die Landesregierung bzw. der zuständige Landesrat das vorgestellte Projekt als Möglichkeit für den öffentlichen Personennahverkehr in Süd-Tirol?
In letzter Zeit seien zwei PPP-Verfahren durchgeführt worden, Gefängnis Bozen und Schülerheim Burgeis, antwortete LR Florian Mussner. Zum PPP-Projekt der SAD habe die Landesregierung Zweifel an der Zulässigkeit. Mit ihrer Vorgangsweise habe sich die Landesregierung alle Wege offen gelassen, jedenfalls müsse auch eine PPP europaweit ausgeschrieben werden.
Besorgte Bürger der Gemeinde Wiesen-Pfitsch hätten ihm berichtet, dass mit der Pensionierung des Hausarztes Dr. Wilhelm Seppi am 31.12.2016 und der damit verbundenen Arztwahl, kein freier Arzt für Gemeindebürger von Wiesen-Pfitsch wählbar ist, selbst in der Stadt Sterzing nicht, erklärte Walter Blaas. Lediglich in Gossensaß wäre ein Arzt wählbar, immer laut Auskunft der Krankenkasse. Damit ist für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und Menschen ohne eigenes Fahrzeug ein Hausarztbesuch nur sehr schwierig zu bewerkstelligen. An die Landesregierung richtete Blaas dazu folgende Fragen: Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu unternehmen um diesen Missstand zu beheben? Innerhalb welchem Zeitraum ist eine Lösung angepeilt? In welchen anderen Gemeinden Südtirols sind ähnliche Missstände zu befürchten, bzw. aufgetreten?
Man habe eine Lösung angepeilt, indem man die Patientenzahl auf 1.900 angehoben habe, antwortete LR Martha Stocker. Die Ärzteschaft möchte für die Patienten über 1.500 einzeln bezahlt werden, diese sollten dann den Betrag vom Sanitätsbetrieb zurückfordern.
Die Riggertal-Schleife gilt seit über einem Jahrzehnt als ein zentraler Punkt zur Optimierung des ÖPNV in Südtirol, bemerkte Hans Heiss. Kürzlich hat die Landesregierung die Kosten für den Bau festgelegt, die jedoch für Überraschung sorgten: Bisherige Kostenschätzungen für den Bau der Schleife von ca. 55-60 Mio. € wurden nunmehr auf 120 Mio. € angehoben und damit verdoppelt, allerdings ohne neuen Gleisplan und Umgestaltung des Bahnhofs Brixen, der mit weiteren 20 Mio. € zu Buche schlägt. Die Fragen von Heiss an die Landesregierung: Aus welchem Grunde wurde die bisherige Kostenschätzung für die Riggertalschleife so drastisch angehoben, welche zusätzlichen Leistungen haben die Steigerung bewirkt? Welche Änderungen stehen am Bahnhof Brixen an? Wie lange wird die konkrete Planung dauern, wann beginnt die effektive Realisierung?
LR Florian Mussner bestätigte die Kostenschätzung, die Kostensteigerung habe sich aus geologischen Untersuchungen ergeben, die ursprünglich nicht vorgenommen worden waren. Ebenso seien ursprünglich bestimmte Auflagen wie der Abstand zur Straße nicht berücksichtigt worden. Nun schätze man die Kosten auf 105 Mio. Euro. Am Bahnhof Brixen würden die Gleise neu angelegt, um sie an die neue Verbindung anzupassen. Mit dem Ausführungsprojekt 2019 sei alles berücksichtigt, und man könne mit den Arbeiten beginnen.