Von: mk
Meran/Schlanders – Ab dem 3. Juli müssen in Meran und Schlanders auch konventionelle Röntgenbilder, z.B. für Knochen oder Zahnpanoramen über das Vormerkbüro vorgemerkt werden.
Es handelt sich um eine veränderte Handhabung der „normalen“ Röntgenaufnahmen. „Bisher haben wir es ermöglicht, dass zu den Öffnungszeiten jeder einfach mit Bewilligung ohne Vormerkung zu einfachen Röntgenaufnahmen wie Knochen-RX oder Ähnlichem kommen konnte. Dies war in den Krankenhäusern von Meran und Schlanders fast eine Art ‚Luxus‘ für die Patientinnen und Patienten, den wir jetzt aber aufgrund der landesweiten Vereinheitlichung der Leistungen nicht mehr bieten können“, erklärt der zuständige Primar.
Ab 3. Juli 2017 müssen auch diese Leistungen über das Vormerkbüro (Meran: Tel. 0473 264 000 Fax: 0473 263 693 E-Mail: vormerkung.me@sabes.it, Schlanders: Tel. 0473 735 160/61 Fax 0473 735 864 E-Mail: vormerkung.sch@sabes.it) vorgemerkt werden, wie es z.B. bei den anderen radiologischen Leistungen wie Ultraschall, MR oder Ct längst schon der Fall ist.
Wichtig ist, dass diese Umstellung auch nach und nach in den Köpfen des verschreibenden ärztlichen Personals – und der Patientinnen und Patienten – ankommt, denn der Mensch ist nun mal ein Gewohnheitstier und Umstellungen brauchen eine Zeit der Gewöhnung. „Wir sind aber überzeugt, dass dies nach einer Anfangsphase genauso zur Routine gehören wird wie die Vormerkung für andere Leistungen“, ist der Primar überzeugt.
Es handelt sich um folgende vorzumerkende Leistungen:
•Thoraxröntgen (Lungen)
•Röntgen der Wirbelsäule
•Knochen- und Gelenksröntgen
•Zahnpanoramaröntgen/Gesichtsschädelröntgen
•Nasennebenhöhlenröntgen
•Teleradiografie
•Kontrastmitteluntersuchung (Speiseröhre, Magen-Duodenum)
•Abdomenröntgen